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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Arktiskreuzfahrt: Keine Minderung wegen Routenänderung

Mehrere Reisende sind vor dem Landgericht (LG) München II teilweise mit ihrer Klage gegen einen Reiseveranstalter gescheitert: Das Gericht wertete eine Routenänderung auf der gebuchten Arktiskreuzfahrt durch die Nordwestpassage als keinen wesentlichen Mangel, weil im Reisevertrag Änderungen vorbehalten waren. Die Klage der Reisenden auf eine Preisminderung wies das LG daher ab.

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