Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerberatergebühren: Werden angepasst
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) erhält kurzfristig einige Anpassungen. Im Wesentlichen werde eine leichte Erhöhung der Gebühren erfolgen, informiert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums sei vom Bundestag und inzwischen auch vom Bundesrat gebilligt worden. Zum Inkrafttreten der geänderten StBVV bedürfe es nun noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Fahrradunfall wegen Baustelle: Baufirma muss Schmerzensgeld zahlen
Wenn eine Baufirma eine Baustelle entgegen den Vorgaben der Stadt nicht ordnungsgemäß absichert, muss sie einem Verkehrsteilnehmer, der deswegen einen Unfall erleidet, Schmerzensgeld zahlen. Das zeigt ein vom Amtsgericht (AG) München entschiedener Fall.
E-Rezepte: Wie der Krankheitskostennachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu führen ist
Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Aber wie sind sie bei E-Rezepten nachzuweisen? Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) klärt auf.
Sportwettensteuer: Verfassungsbeschwerden erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach dem Recht von Guernsey errichteter Trust: Fällt beim Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass
Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen und fällt beim Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht zu erheben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) entschieden.
Hündin: Hat in Spielhalle nichts zu suchen
Jahrelang durfte sie ihre Hündin mit zur Arbeit bringen – doch damit ist jetzt Schluss. Nur noch bis Ende Mai darf das Tier eine als Spielhallenaufsicht Beschäftigte zur Arbeit begleiten. Das ergibt sich aus einem Vergleich, den sie mit ihrem Arbeitgeber geschlossen hat.