Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftDNA-Analyse: Bayern und Baden-Württemberg fordern Ausweitung
Die Länder Bayern und Baden-Württemberg sprechen sich für eine Ausweitung der DNA-Untersuchung auf die biogeografische Herkunft aus. Einen entsprechenden Antrag wollen sie auf der kommenden Justizministerkonferenz, die vom 04. bis 06.06.2025 im sächsischen Bad Schandau stattfindet, einbringen.
Klick auf „Jetzt Kaufen“: Führt nicht immer zu Vertragsschluss
Eine Frau besuchte die Homepage einer Reiseanbieterin und klickte hier, nachdem sie eine Reise für zwei Personen nach Dubai gefunden hatte, auf einen Button „Jetzt Kaufen“. Doch als dann die Reisebestätigung einging, wollte sie nicht zahlen. Das Amtsgericht (AG) gab ihr recht: Weil die Homepage irreführend gestaltet gewesen sei, sei kein Vertrag zustande gekommen.
EU und Vereinigtes Königreich: Nähern sich wieder an
Die Europäische Union und das vereinigte Königreich wollen nach dem Brexit wieder enger zusammenarbeiten. Sie haben sich auf Initiativen und Vereinbarungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Jugendaustausch, Energie und Klima, Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, Fischerei, Justiz und Migration verständigt.
Kapitalertragsteuer: Information zur Ausstellung von Bescheinigungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben vom 23.05.2022 (BStBl I S. 860), in dem es um die Ausstellung von Bescheinigungen der Kapitalertragsteuer nach § 45a Absatz 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) geht, neu gefasst.
Einmal mehr: Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuchen
Wieder einmal warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor betrügerischen E-Mails, die vorgeben, von dem Amt zu stammen. Vereinzelt würden auch entsprechende Briefe verschickt.
Steuerverwaltungen anderer Staaten: Merkblatt zu grenzüberschreitender Prüfungszusammenarbeit wurde neu gefasst
Das „Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten“ wurde neu gefasst. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin.
 
		
			