Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftHäusliche Gewalt: Nordrhein-Westfalen will für besseren Schutz sorgen – vor allem in Hochrisikofällen
Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein. Die Landesregierung kündigte an, am 23.05.2025 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einzubringen, mit dem es Gerichten ermöglicht werden soll, die Gewaltspirale schneller zu durchbrechen und rechtzeitig Haft für Wiederholungstäter anzuordnen.
Mitschülerin ermordet: Elf Jahre Haft bestätigt
Ein junger Mann, der 2023 seine Ex-Freundin erstochen hat, muss dafür elf Monate in Haft. Die Verurteilung zu dieser Jugendstrafe durch das Landgericht (LG) Heidelberg ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen hat.
Sachgründung einer GmbH: Vorsteuerabzug durch Sacheinlage eines Pkw in die GmbH-Vorgesellschaft
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hatte über die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer so genannten Ein-Mann-GmbH in Bezug einen Pkw zu entscheiden, mit dem die Gesellschafterin die GmbH durch Sacheinlage errichtet hatte.
Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: Merkblatt zu grenzüberschreitender Prüfungszusammenarbeit neu gefasst
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen und gleichzeitiger Prüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete sowie für die Anwesenheit von Bediensteten anderer Staaten oder Gebiete im Inland und für die Anwesenheit von inländischen Bediensteten im Ausland neu gefasst wurde.
Bereits geleistetes Nennkapital: Keine nochmalige Einzahlung im Fall wirtschaftlicher Neugründung
Eine Leistung in das Nennkapital einer Aktiengesellschaft (AG) liegt vor, soweit der Aktionär mit seiner Zahlung an die Gesellschaft die durch die Übernahme der Aktien entstandene Einlageforderung der Gesellschaft erfüllt und dadurch zum Erlöschen bringt.
Nordrhein-Westfalen: Geändertes Kommunalwahlrecht verfassungswidrig
Die Ersetzung des bisher bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen angewendeten Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë durch ein Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (so genanntes Rock-Verfahren) ist nicht mit Verfassungsrecht vereinbar. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes auf die Anträge verschiedener kleinerer Parteien festgestellt. Das neue Wahlrecht verletze deren Rechte auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl.
