Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAuch wenn Post nicht jeden Tag kommt: Zugangsvermutung Steuerbescheid
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben, wenn er im Inland am vierten (zuvor bis Ende 2024 am dritten Tag) nach der Aufgabe zur Post übermittelt wird, es sei denn, er ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Rassistische Posts: Polizeianwärter durfte entlassen werden
Ein Polizeivollzugsbeamter auf Probe darf sofort entlassen werden, wenn er rechtsextremistische, rassistische, menschenverachtende und sonst intolerable Inhalte in einen Chat einstellt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen: Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG neu gefasst
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben, das die Anwendung der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt, neu gefasst. Hintergrund sind mehrere neue Gesetzesregelungen zu der Thematik.
Omnibus-Entlastungsvorschläge: Europäische Partnerorganisation des DStV nimmt Stellung
Die europäische Partnerorganisation des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA), hat eine Stellungnahme zu den Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vorgelegt. Im Fokus stehen laut DStV die Auswirkungen auf kleine und mittlere Kanzleien sowie auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Leichter Handel treiben, besser investieren: EU-Kommission legt EU-Binnenmarkt-Strategie vor
Die Europäische Kommission will bestehende Hindernisse für Handel und Investitionen im europäischen Binnenmarkt beseitigen – und hat dazu jetzt eine Strategie vorgelegt.
Kamine „schwarz“ verkauft: Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am 21.05.2025 ein Urteil im Verfahren wegen mutmaßlicher „Schwarzverkäufe“ verkündet. Zwei nunmehr 86 und 60 Jahre alte Männer wurden wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen. Die Verfahren gegen zwei vormalige Mitangeklagte wurden, teilweise gegen Zahlung einer Geldauflage, im Laufe des über 27 Verhandlungstage andauernden Prozesses eingestellt.
