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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Auch wenn Post nicht jeden Tag kommt: Zugangsvermutung Steuerbescheid

Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben, wenn er im Inland am vierten (zuvor bis Ende 2024 am dritten Tag) nach der Aufgabe zur Post übermittelt wird, es sei denn, er ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

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Kamine „schwarz“ verkauft: Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am 21.05.2025 ein Urteil im Verfahren wegen mutmaßlicher „Schwarzverkäufe“ verkündet. Zwei nunmehr 86 und 60 Jahre alte Männer wurden wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen. Die Verfahren gegen zwei vormalige Mitangeklagte wurden, teilweise gegen Zahlung einer Geldauflage, im Laufe des über 27 Verhandlungstage andauernden Prozesses eingestellt.

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