Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftLeiharbeitnehmer: Wiederholt verlängertes Beschäftigungsverhältnis entscheidet über Zuordnung
Zur Höhe der Abziehbarkeit von Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden: Für die Frage, ob eine Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses erfolgt, sei auf das einheitliche befristete Beschäftigungsverhältnis (wiederholt verlängertes Beschäftigungsverhältnis) und nicht lediglich auf den Zeitraum der Verlängerung abzustellen.
KI-Training: Meta darf Daten aus öffentlich gestellten Nutzerprofilen verwenden
Die Meta Platforms Ireland Limited, die unter anderem Instagram und Facebook betreibt, darf Daten aus öffentlich gestellten Profilen von Nutzern ab dieser Woche für ihr KI-Training benutzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das zu verhindern versucht, ist mit ihrem Eilantrag aber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert.
Nach Verschmelzung: Satzungsmäßiger Sitz des Unternehmens entscheidet über zuständiges Hauptzollamt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Entscheidung Klarheit über die örtliche Zuständigkeit von Hauptzollämtern für Steuerentlastungsanträge im Rahmen der Strom- und Energiesteuer und über den maßgeblichen Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels nach § 26 Abgabenordnung (AO) geschaffen.
Schärfere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen und Ausbau digitaler Infrastruktur: Das fordert der Bundesrat
Initiativen der Länder und EU-Angelegenheiten dominierten die Mai-Sitzung des Bundesrates. Er brachte einen Gesetzentwurf sowie mehrere Entschließungen auf den Weg und fasste zahlreiche Stellungnahmen.
Pendlerpauschale oder Reisekosten: Das ist der steuerliche Unterschied
Wann gibt es für Arbeitswege die Pendlerpauschale, wann sind die Aufwendungen Reisekosten? „Den steuerlichen Unterschied zu kennen, ist geldwert. Denn bei den Reisekosten zählen neben Fahrtkosten auch die Ausgaben für Kost und Logis“, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Selbst Auswärtstermine an Tagen im Homeoffice können steuerlich begünstigt sein“, ergänzt Nöll.
Gewerblicher Grundstückshandel: Erweiterte Kürzung bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
Ein gewerblicher Grundstückshandel steht einer erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entgegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) geht in ständiger Rechtsprechung von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren (zwischen der Anschaffung oder Errichtung und dem Verkauf) mehr als drei Objekte veräußert werden („Drei-Objekt-Grenze“).
