Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGanztagsschule: Darf überwiegend vegetarisches Schulessen anbieten
Ein Elternpaar wollte erreichen, dass in der Schule seiner Tochter täglich ein Essen mit Fleisch oder Fisch angeboten wird. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg wies den Eilantrag zurück. Der Schule komme bei der Ausgestaltung des Mittagessens ein Spielraum zu.
Solidaritätszuschlag: Keine vorläufige Festsetzung mehr
Bund und Länder haben beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Hintergrund ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) die insoweit abschließende höchstrichterliche Entscheidung.
Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen: Unterschiedliche steuerliche Zinssätze auch nach dem 31.12.2022 verfassungsrechtlich zweifelhaft
Das Finanzgericht (FG) Köln hat ernstliche Zweifel an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen – auch für die Zeit ab 01.01.2023.
Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft: Gerichtliche Klärungsmöglichkeit erst bei konkreten Prüfungsmaßnahmen
Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem so genannten Fremdpersonalverbot nach § 6a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat.
Wohnungseigentum: Blumenkästen nur auf der Innenseite des Balkongeländers
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann beschließen, dass Blumenkästen nur auf der Innenseite des Balkongeländers angebracht werden dürfen. Das stellt das Amtsgericht (AG) München klar.
Vertrag eines Handball-Assistenztrainers: Ligaklausel schon mangels Schriftform unwirksam
Im Streit um eine so genannte Ligaklausel im Vertrag eines Handball-Assistenztrainers hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die Klausel schon allein deshalb unwirksam ist, weil es an einer Unterschrift fehlt.
