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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft: Gerichtliche Klärungsmöglichkeit erst bei konkreten Prüfungsmaßnahmen

Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem so genannten Fremdpersonalverbot nach § 6a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat.

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