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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Gerichtskosten für ein Staatsschutzverfahren: Beitreibung obliegt allein der Gerichtskasse

Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung von Gerichtskosten sind grundsätzlich die Gerichtskassen. Die Ermittlungsbehörde, hier der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, ist nicht für ein Ersuchen auf Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung der Beitreibung der Gerichtsosten zuständig. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main auf die Beschwerde des Mörders des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke klar.

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DBA-Frankreich: Neue Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips

In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Absatz 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich (DBA-Frankreich) bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten eine Konsultationsvereinbarung unterzeichnet. Diese stützt sich auf Artikel 25 Absatz 3 Satz 1 DBA-Frankreich.

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