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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Mitten im Spurwechsel unvermittelt wieder eingeschert: Mithaftung bei Unfall

Der grundsätzlich gegen den Auffahrende sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn das vorausfahrende Fahrzeug im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall einen bereits zur Hälfte vollzogenen Fahrstreifenwechsel unvermittelt abbricht, wieder vor dem auffahrenden Fahrzeug einschert und dort sein Fahrzeug zum Stillstand abbremst. In dieser Situation hält das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine hälftige Haftungsverteilung für gerechtfertigt.

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Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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