Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSchulpflicht: Gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Wenn Kinder nicht in die Schule gehen wollen, müssen Eltern dafür sorgen, dass sie dennoch zum Unterricht erscheinen. Mit einem Verweis auf eine an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichteten gewaltfreien Erziehung können sie sich nicht herausreden. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bayreuth.
Gegen Verpackungssteuer-Pläne in NRW: Steuerzahlerbund schließt Allianz
Widerstand gegen die kommunale Verpackungssteuer: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat sich mit führenden Wirtschaftsverbänden zu einer Allianz zusammengeschlossen, um die Pläne zu stoppen.
Niedersachsen: Finanzämter schalten Faxgeräte ab
Die niedersächsische Steuerverwaltung hat am 01.07.2025 die Nutzung von Faxgeräten vollständig eingestellt. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin. Grund sei die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Fax-Kommunikation sowie die veraltete, fehleranfällige Technik, die den aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht werde.
Verbaute Bleileitungen: Verkäufer einer Wohnanlage muss darüber aufklären
Der Verkäufer einer Immobilie mit 36 vermieteten Wohneinheiten muss Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über verbaute Bleileitungen leisten. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.
Transparenzgebot: Facebook muss besser über Algorithmen informieren
Meta verstößt mit seiner Social-Media-Plattform Facebook gegen das Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag (MStV). Die Verstöße muss das Unternehmen kurzfristig beheben. Ein hiergegen gerichteter Eilantrag blieb erfolglos.
Patienten-Vermächtnis zugunsten eines Hausarztes: Nicht wegen Verstoßes gegen berufsständisches Zuwendungsverbot unwirksam
Wendet ein Patient seinem Hausarzt etwas von Todes wegen zu, so ist die Zuwendung nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar.