Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSpirale mit Materialfehler: Schmerzensgeld wegen Notwendigkeit operativer Entfernung
Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer: Ist rechtlich nicht zu beanstanden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden war mit einer Klage gegen eine kommunalaufsichtliche Beanstandung durch das Hessische Innenministerium erfolgreich. Das Ministerium hatte den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.12.2023 aufgehoben, mit der die Stadtverordnetenversammlung den Weg für die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer freigemacht hatte.
Verein: Bleibt tierschutzrechtlich für freigelassene Wisente verantwortlich
Der Trägerverein eines Projektes zur Wiederansiedlung von Wisenten im Rothaargebirge bleibt tierschutzrechtlich für die Tiere verantwortlich, auch wenn diese zwischenzeitlich freigelassen wurden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg entschieden und damit die Klage des Vereins gegen eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung zur Haltung und Betreuung von Wisenten des Kreises Siegen-Wittgenstein abgewiesen.
Pflegekasse: Muss Klimaanlage für Pflegebedürftige bezuschussen
Die Pflegeversicherung muss einer pflegebedürftigen Frau einen Zuschuss für den Einbau einer Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer gewähren. Das hat das Sozialgericht (SG) Mainz entschieden.
EU-Binnenmarktstrategie: Einblicke
EU-Kommissar Stéphane Séjourné hat im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments Einblicke in die zu erwartende Binnenmarktstrategie der EU gegeben. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) war eigenen Angaben zufolge vor Ort. Denn die Strategie könnte Einfluss auf das Berufsrecht der Beraterschaft haben.
Meta: Zu Auskunft über personenbezogene Daten und Schadensersatz verurteilt
Es geht um personenbezogene Daten, die Meta über die Meta Business Tools erhoben hat. Mehrere Personen klagten auf Auskunft über diese Daten sowie deren Löschung beziehungsweise Anonymisierung – und bekamen recht. Außerdem sprach ihnen das Landgericht (LG) Berlin Schadensersatz in Höhe von jeweils 2.000 Euro zu.