Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftLohnsteuerabzugsverfahren bei Arbeitnehmerentsendung: Steuerberaterkammer fordert frühzeitigen Austausch
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Arbeitnehmerentsendung auf die Notwendigkeit eines frühzeitigen Austauschs hin, um bürokratische Hürden zu reduzieren.
Regierungsentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz: Kleinster gemeinsamer Nenner im Gemeinnützigkeitsrecht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) – bislang bekannt als Jahressteuergesetz 2024 II – beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen meint, dass der Regelungsinhalt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts noch nicht gerecht wird.
Corona-Infektion: Kann Arbeitsunfall sein – muss aber nicht
Die Corona-Infektion einer Supermarktverkäuferin kann als Arbeitsunfall anzuerkennen sein. Allerdings muss dafür der Vollbeweis erbracht sein, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich im Markt zugetragen hat, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden hat.
Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung: Erfordert keine Aufgliederung nach einzelnen Sterneklassen
Eine Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung erfordert neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrunde liegenden Kundenbewertungen keine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen. So der Bundesgerichtshof (BGH).
Erfrischungsgetränk mit Vitamin C und D: Darf nicht als „Immun Water“ vertrieben werden
Die Eckes-Granini Deutschland GmbH darf ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack nicht länger als „Hohes C Immun Water“ anbieten. Denn der Name suggeriere, dass das Getränk das Immunsystem positiv beeinflusse – was nicht der Fall sei, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Corona-Pandemie: Schließung nur größerer Geschäfte in Sachsen rechtens
Die Corona-Pandemie ist vorbei – die Aufarbeitung der staatlichen Maßnahmen aber nicht. Das BVerwG hatte über die Schließung von Einzelhandelsgeschäften in Sachsen zu entscheiden – und segnete die getroffene Regelung ab.