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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Trickbetrug: Warnung vor gefälschter Steuerpost

Zurzeit erhalten viele Menschen Briefpost, deren Absender vorgibt, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu sein. Doch die Schreiben seien gefälscht, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Darin werde zu einer Zahlung von angeblichen Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 aufgefordert. Die Lohnsteuerhilfe erklärt nach Sichtung entsprechender Betrugsschreiben, woran man den Betrug erkennen kann.

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Vollmachten im Besteuerungsverfahren: Neue amtliche Muster

Die Vorlagen für Vollmachten, mit denen Personen, Gesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine zur Vertretung in Steuersachen im jeweilig gesetzlich erlaubten Umfang beauftragt werden können, sind überarbeitet worden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Umschaltklausel: Erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft

Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes (AStG – „Switch-over“-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen. Sie findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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