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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Lufthansa-Klausel: Nachzahlungspflicht bei Flugreisen ist unzulässig

Die Lufthansa will nicht, dass ihre Preisgestaltung bewusst umgangen wird. Deswegen behält sie sich in ihren Beförderungsbedingungen vor, einen Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn ein Kunde den gebuchten Flug nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antritt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat diese pauschale Regelung nun für unzulässig erklärt, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.

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Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler: Teilerfolg für FC Bayern München

Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch den Ticketzweitmarkthändler Viagogo mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden und der Bayern München AG auch insoweit recht gegeben, als diese die Weitergabe von Tickets in ihren AGB zum Erhalt eines sozialen Preisgefüges beschränkt. Die Beschränkung sei wirksam.

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Ehepaar: Viele wählen noch immer Steuerklassenkombination III und V

Ehepaare beziehungsweise in eine Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V. Das zeigen die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020. Von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wählten knapp 2,1 Millionen Paare (39 Prozent) diese Steuerklassenkombination, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

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Betreiber von Ladesäulen und Stromspeichern: Steuerliche Entlastung geplant

Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12351). Unter anderem will die Ampel-Regierung klar regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.

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