Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGemietete PV-Anlage: Unterlassene Reinigung rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Nur, weil die Vermieterin einer für 20 Jahre gemieteten Solaranlage diese entgegen einer Ankündigung nicht nach vier Jahren gereinigt hat, dürfen die Mieter der Anlage den Vertrag nicht fristlos kündigen. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden.
Trickbetrug: Warnung vor gefälschter Steuerpost
Zurzeit erhalten viele Menschen Briefpost, deren Absender vorgibt, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu sein. Doch die Schreiben seien gefälscht, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Darin werde zu einer Zahlung von angeblichen Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 aufgefordert. Die Lohnsteuerhilfe erklärt nach Sichtung entsprechender Betrugsschreiben, woran man den Betrug erkennen kann.
Reitunterricht: Als Freizeitgestaltung grundsätzlich nicht umsatzsteuerfrei
Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Vollmachten im Besteuerungsverfahren: Neue amtliche Muster
Die Vorlagen für Vollmachten, mit denen Personen, Gesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine zur Vertretung in Steuersachen im jeweilig gesetzlich erlaubten Umfang beauftragt werden können, sind überarbeitet worden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Umschaltklausel: Erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft
Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes (AStG – „Switch-over“-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen. Sie findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Polizeiliches Verbot zum Führen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen: Ist rechtswidrig
Das gegen einen 18-jährigen Wuppertaler für die Dauer von drei Jahren angeordnete Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb der Wohnung zu führen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit einem gegen eine Verfügung des Polizeipräsidiums Wuppertal gerichteten Eilantrag stattgegeben.
