Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFeuerwehrbeamter: Nach Versenden von Hakenkreuzen zu Recht aus Dienst entfernt
Ein Feuerwehrbeamter durfte aus dem Dienst entfernt werden, nachdem er menschenverachtende Nachrichten und solche mit Bezug zu Hitler über WhatsApp versendet hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen bestätigt.
Steuererklärung für 2024: Bis Ende Juli abzugeben
Am 31.07.2025 ist es so weit: Die verpflichtende Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2024 muss beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden.
Einfuhrumsatzsteuer: Steuerberaterverband fordert schnelle Umsetzung des geplanten Verrechnungsmodells
Die Koalitionspartner von Union und SPD wollen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer von Bürokratie entlasten. In ihrem Koalitionsvertrag kündigen sie an, gemeinsam mit den Ländern auf ein Verrechnungsmodell umzustellen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert eine schnelle Umsetzung des Vorhabens.
Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen: Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben
Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Herausgabe von Rückrufbescheiden an verschiedene Privatpersonen wegen möglicherweise unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren von Mercedes-Benz. Dagegen klagte das Stuttgarter Unternehmen – ohne Erfolg.
Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden: Veräußerungsgewinn ist steuerbar
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Außenprüfungen: Datenaustausch auch in Sachsen-Anhalt via FinDrive-ST
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt macht in einem Schreiben darauf aufmerksam, dass nun auch in Sachsen-Anhalt mit FinDrive ST eine zentrale Plattform zur Unterstützung des Datenaustausches im Rahmen von Außenprüfungen zur Verfügung steht. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
