Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBekämpfung aggressiver Steuerplanung: Gültigkeit verschiedener Richtlinienbestimmungen bestätigt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit verschiedener Bestimmungen einer Unionsrichtlinie bestätigt, mit der so genannte aggressive Steuerplanung bekämpft werden soll (RL 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung).
Besteuerung von Investitionsfonds: Die Niederlande müssen ihre Vorschriften mit EU-Recht in Einklang bringen
Die Niederlande haben die niederländische Steuerermäßigungsregelung nicht auf mit inländischen Investitionsfonds vergleichbare ausländische Investitionsfonds ausgeweitet. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat einzuleiten.
Vergütungen aus Spareinlagen: Belgien muss diskriminierende Bedingungen für die Steuerbefreiung abschaffen
Weil Belgien diskriminierender Bedingungen bei der Anwendung der Steuerbefreiung von Vergütungen aus Spareinlagen beibehalten hat, muss es sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Klage zu erheben.
Grundsteuer B in NRW: Fast in jeder zweiten Kommune angehoben worden
In Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2024 fast jede zweite Kommune die Grundsteuer B erhöht. Dies teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Bundeslandes mit – und fordert eine Abschaffung der Grundsteuer.
Insolvenzschutz für Reisende: Gilt auch nach coronabedingtem Rücktritt von Vertrag
Wer wegen der Corona-Pandemie von einer Pauschalreise zurückgetreten ist, kann – auch wenn der Reiseveranstalter später insolvent geworden ist – noch eine Erstattung erhalten, und zwar vom Insolvenzversicherer. Denn die im EU-Recht vorgeschriebene Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt.
Hausverkauf: Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein
Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. So das Landgericht (LG) Frankenthal.