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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Insolvenzschutz für Reisende: Gilt auch nach coronabedingtem Rücktritt von Vertrag

Wer wegen der Corona-Pandemie von einer Pauschalreise zurückgetreten ist, kann – auch wenn der Reiseveranstalter später insolvent geworden ist – noch eine Erstattung erhalten, und zwar vom Insolvenzversicherer. Denn die im EU-Recht vorgeschriebene Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt.

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Hausverkauf: Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein

Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. So das Landgericht (LG) Frankenthal.

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