Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftImmobilienverkauf: Grüne wollen stärkere Besteuerung
Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entfallen.
Online-Ehe nach US-Recht: Trotz Anerkennung in Bulgarien in Deutschland unwirksam
Eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin ist – trotz Anerkennung der Ehe in Bulgarien – in Deutschland unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. Die Klage des Türken gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei und auf Erteilung einer Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU-Bürgerin wies das Gericht ab.
Arbeitsverhältnis: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. Das stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.
Betriebsratstätigkeit eines Orchestermusikers: Hierauf entfallender Arbeitslohn nicht steuerbefreit
Eine Steuerbefreiung nach Artikel 13b Absatz 1 Satz 1 Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (DBA-Frankreich) für den Arbeitslohn eines in Frankreich wohnenden, in Deutschland angestellten, teilweise als Betriebsrat freigestellten Orchestermusikers besteht nur für den auf die künstlerische Tätigkeit entfallenden Teil seines Arbeitslohns. Das hat das Finanzgericht (FG) des Saarlandes entschieden.
Steuerpläne des Finanzministers: BdSt-Präsident fordert mehr Mut, Geschwindigkeit und Konsequenz
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wird ein „Investitions-Booster“ für die Wirtschaft versprochen. Jetzt hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das in steuerlicher Hinsicht umsetzen soll. Dem Bund der Steuerzahler geht der Entwurf nicht weit genug: Zwar würden „ein paar richtige Themen“ behandelt – aber nur zögerlich und mit später Wirkung.
Säumniszuschlag: Gesetzliche Höhe nicht zu beanstanden
Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.