Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUnterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung: Trotz Vermögens des Unterhaltsempfängers?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Demnach darf der Unterhaltsempfänger nicht mehr als 15.500 Euro so genanntes Schonvermögen besitzen, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mit. Dagegen müssten die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einbezogen werden.
ATAD-Richtlinie: Konsultation gestartet
Die Europäische Kommission muss die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD-Richtlinie) bewerten und hat dazu jetzt eine Konsultation gestartet.
Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als jede fünfte Gemeinde hat 2024 den Hebesatz angehoben
Laut Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen e. V. haben im Jahr 2024 insgesamt 211 der 941 niedersächsischen Kommunen mit Hebesatzrecht den Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Der Vorjahresrekord (194) sei damit übertroffen worden. Außerdem auffällig sei, dass die Anhebungen im Schnitt höher ausfielen als in früheren Jahren. Waren Anhebungen um 100 Prozentpunkte und mehr früher die absolute Ausnahme, hätten sie 2024 schon mehr als jede zehnte Anhebung ausgemacht.
KI-Gesetz: Tritt in Kraft
Mit dem europäischen KI-Gesetz tritt eine erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden laut EU-Kommission ab 02.08.2026 gelten.
Feiertagszuschläge: Regelmäßiger Beschäftigungsort entscheidend
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Unfall wegen missglückten Driftmanövers: Kaskoversicherung muss zahlen
Der Fahrer eines Sportwagens hat Anspruch auf Ersatz eines Schadens an seinem Kfz gegen seine Vollkaskoversicherung, der bei einem misslungenen Driftmanöver entstanden ist. Dies hat das Landgericht (LG) Coburg entschieden. Dem Versicherten kam zugute, dass ihm kein Vorsatz angelastet werden konnte: Er hatte bei dem Drift gemeint, das Fahrzeug beherrschen zu können.