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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuererklärung für 2024: Bis Ende Juli abzugeben

Am 31.07.2025 muss die verpflichtende Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2024 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden. Das gilt laut Lohnsteuerhilfe Bayern zumindest für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuerformulare selbst ausfüllen, sei es online oder in Papierform.

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Bettensteuer in Essen: Steuerzahlerbund dagegen

Die Stadt Essen will eine kommunale Beherbergungsteuer einführen. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen (NRW). Er fordert den Stadtrat auf, die Pläne zu stoppen. Die „Bettensteuer“ sei bürokratisch, sozial ungerecht und belaste Verwaltung wie Wirtschaft.

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Gefährdungsanzeige: Ist kein Visumsantrag

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die auf Erteilung von Einreisevisa gerichtete Klage eines afghanischen Staatsangehörigen und seiner Familie abgewiesen. Es hat damit eine teilweise stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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