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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Freiwillige Beiträge: Zählen nicht für die Grundrente

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen – anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit – nicht zu den Grundrentenzeiten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der allgemeine Gleichheitssatz dadurch nicht verletzt wird.

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Handyaufnahmen: Genießen urheberrechtlichen Schutz

Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, zum Beispiel von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden.

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Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop: Bund und Land müssen Stilllegung nicht bezahlen

Die Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen, um deren Verpflichtung feststellen zu lassen, ihr die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs oder einen Abbruch des Kernkraftwerks zur Verfügung zu stellen. Hiermit war sie erfolglos.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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