Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerbescheid: Bearbeitungszeiten
Beim aktuellen Tempo-Check der Finanzämter Deutschlands haben sich die meisten Bundesländer ein weiteres Mal verbessert – auch wenn Zusatzaufgaben wie die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen zu erfüllen waren. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) zu den Ergebnissen seines aktuellen Bearbeitungs-Checks 2024 für das Veranlagungsjahr (VZ) 2023: „So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!“
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art: BFH-Urteil nicht generell anzuwenden
Bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) bleibt körperschaftsteuerlich alles wie bisher. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) über den entschiedenen Einzelfall hinaus keine Anwendung findet.
Justizministerkonferenz: Länder fordern neue Rechtsform für Unternehmen und wollen Urheberrecht auf KI-Tauglichkeit prüfen
Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder unter anderem beschlossen, sich für eine neue Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einzusetzen. Damit sollen weitere Anreize für Gründer und nachhaltige Investitionen in Deutschland gesetzt werden, wie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen ausführt.
Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerskandal: Die Linke hakt nach
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema „Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum“ gestellt (BT-Drs. 21/310). Den Schaden für den Fiskus aus diesen Formen der Steuergestaltung beziffert die Fragestellerin auf 38,5 bis 40 Milliarden Euro.
AfD-Jugendorganisation: Keine Sachentscheidung über Einstufung als erwiesen extremistisch mehr
Die Jugendorganisation der AfD ist nach ihrer formalen Auflösung im Rahmen einer Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung kein taugliches Beobachtungsobjekt mehr. Deswegen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen das Eilbeschwerdeverfahren gegen die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) ohne Entscheidung in der Sache beendet.
Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird geändert. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e Umsatzsteuergesetz ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.