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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

KI-Gesetz: Tritt in Kraft

Mit dem europäischen KI-Gesetz tritt eine erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden laut EU-Kommission ab 02.08.2026 gelten.

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Unfall wegen missglückten Driftmanövers: Kaskoversicherung muss zahlen

Der Fahrer eines Sportwagens hat Anspruch auf Ersatz eines Schadens an seinem Kfz gegen seine Vollkaskoversicherung, der bei einem misslungenen Driftmanöver entstanden ist. Dies hat das Landgericht (LG) Coburg entschieden. Dem Versicherten kam zugute, dass ihm kein Vorsatz angelastet werden konnte: Er hatte bei dem Drift gemeint, das Fahrzeug beherrschen zu können.

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Aufschaukelnder Anhänger: Ist nicht mangelhaft

Ein sich aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. So das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Es hat weiter entschieden, dass ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen sollte, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.

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Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung: Trotz Vermögens des Unterhaltsempfängers?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Demnach darf der Unterhaltsempfänger nicht mehr als 15.500 Euro so genanntes Schonvermögen besitzen, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mit. Dagegen müssten die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einbezogen werden.

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bundesregierung nennt Zahlen

96,1 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen sind 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland festgesetzt worden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 30,5 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.: 20/12347) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/11912).

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