Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftHolzhackschnitzel: Bundesfinanzministerium nimmt Schreiben zurück
Wegen missverständlicher Formulierungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz zurückgezogen. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.
Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln von Amts wegen prüfen können
Bei der Verbraucherinsolvenz muss das Insolvenzgericht die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln von Amts wegen prüfen können. Diese Prüfung kann unabhängig davon erfolgen, ob die Forderungstabelle genehmigt wurde und verbindlich ist, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat.
Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Neue Regelungen geplant
Der Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will, soll neuen Regelungen unterworfen werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit diesem soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden.
Eingliederungshilfe: Kein persönliches Budget für Fitnessstudio und Kampfsportschule
Eine Frau erhält im Rahmen der Eingliederungshilfe kein persönliches Budget für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für den Besuch einer Kampfsportschule. Das Sozialgericht (SG) Hannover bestätigte die entsprechende Behördenentscheidung.
Kinder über 25: So setzen Eltern die Unterhaltszahlungen ab
Ab dem 25. Lebensjahr eines Kindes entfallen das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. Eltern können aber von einem anderen Steuervorteil profitieren: Zahlen sie ihren Kindern noch Unterhalt, so lässt sich dieser als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Hierauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben: Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen langjähriger Dauer des Erbscheinverfahrens
Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Absatz 2 der Abgabenordnung führen. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund einer unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) keine sachliche Unbilligkeit.