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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistungen: Ist abzuerkennen

Eine Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistungen nicht behalten. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Universität Duisburg-Essen ihr zu Recht diejenigen „Prüfungsleistungen“ aberkannt hat, die in dem System der Universität als bestanden ausgewiesen waren, weil die Studentin für diese Eintragung einer ehemaligen Mitarbeiterin des Prüfungsamtes der Universität Geld gezahlt hatte.

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Weniger Gesetzeswirrwarr: Steuerrichtlinien auf dem Prüfstand

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. In den Jahren 2005 bis 2010 seien bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen worden. Seit 2011 sei Kern des Systems die jährliche Positivliste:

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