Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftDurch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistungen: Ist abzuerkennen
Eine Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistungen nicht behalten. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Universität Duisburg-Essen ihr zu Recht diejenigen „Prüfungsleistungen“ aberkannt hat, die in dem System der Universität als bestanden ausgewiesen waren, weil die Studentin für diese Eintragung einer ehemaligen Mitarbeiterin des Prüfungsamtes der Universität Geld gezahlt hatte.
Bundesfinanzhof wird 75: Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle
Seit 75 Jahren gewähren die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) Rechtschutz in Steuer- und Zollangelegenheiten. Sie entscheiden, ob die Finanzgerichte Bundesrecht richtig anwenden.
Weniger Gesetzeswirrwarr: Steuerrichtlinien auf dem Prüfstand
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. In den Jahren 2005 bis 2010 seien bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen worden. Seit 2011 sei Kern des Systems die jährliche Positivliste:
Elektronische Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt: Keine rechtzeitige Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Der Gegenstand des Klagebegehrens ist nicht rechtzeitig bezeichnet, wenn wenige Stunden vor Ablauf der Ausschlussfrist des § 65 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung eine bloße elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt erfolgt.
Bürgergeld: Regelbedarf 2023/2024 verfassungsgemäß
Mit dem Bürgergeld wurde ein neuer Mechanismus für die jährliche Anpassung des Regelbedarfs eingeführt. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hält die Bemessung des Regelbedarfs für verfassungsgemäß.
Abbildung eines KZ-Eingangs mit Aufschrift „Impfen macht frei“ veröffentlicht: Volksverhetzung
Der Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ bestätigt. Das Landgericht (LG) Köln hatte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt.