Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBetriebsstätte im deutschen Küstenmeer: Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes
Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, Deswegen unterliegt eine darin belegene Betriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Firmenfitnessprogramme: Aktuelles zur lohnsteuerlichen Behandlung
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt informiert über die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenfitnessprogrammen.
Neues BMF-Schreiben zu Kleinunternehmern: Steuerberaterverband fordert Klarstellung bei E-Rechnung
Seit Anfang 2025 gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthalte diese jedoch eine unklare beziehungsweise unnötige Einschränkung, meint der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Er fordert, diese zu beseitigen.
Finanzamt Fulda: Größte Erbschaftsteuerstelle Hessens bringt 725 Millionen Euro
Der Großteil aller hessischen Fälle von Erbschaft- und Schenkungsteuer wird im Finanzamt Fulda bearbeitet. 2024 führten diese zu Steuereinnahmen von rund 725 Millionen Euro. Das teilt das Finanzministerium des Landes mit.
Pendlerpauschale: Ist nicht klimaschädlich
Verschiedene Organisationen, darunter federführend der WWF Deutschland, die Klima-Allianz Deutschland und der Deutsche Caritasverband sowie das Umweltbundesamt, fordern in der politischen Diskussion die Streichung der Pendlerpauschale. Sie halten die steuerliche Entfernungspauschale für umweltschädlich, weil sie lange Arbeitswege fördere und ökologische Fehlanreize setze. Diese Behauptungen seien wissenschaftlich nicht haltbar, so die Lohnsteuerhilfe Bayern unter Verweis auf eine Studie.
Europäische Staatsanwaltschaft: Verfahrenshandlungen müssen gerichtlich kontrollierbar sein
Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft, die sich auf die Rechtsstellung der diese Handlungen anfechtenden Personen auswirken können, müssen einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich sein. Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar. Eine solche Kontrolle müsse jedoch, sofern im Zuge dieser Kontrolle geprüft wird, ob die Rechte und Freiheiten des Betroffenen beachtet wurden, nicht zwingend in Form eines unmittelbaren Rechtsbehelfs erfolgen.