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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe: In Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig

§ 4 Absatz 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31.08.2015 geltenden Fassung (a.F.) ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, die Vorschrift für Veranlagungszeiträume bis zum 31.122013 aber für weiter anwendbar erklärt.

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Arbeitnehmerüberlassung: Keine Berufung des entleihenden Unternehmens auf Konzernprivileg

Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall könne sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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