Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBesonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe: In Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
§ 4 Absatz 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31.08.2015 geltenden Fassung (a.F.) ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, die Vorschrift für Veranlagungszeiträume bis zum 31.122013 aber für weiter anwendbar erklärt.
Satz „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“: Kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
Das Bildzeichen, das aus dem Satz „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“ in russischer und englischer Sprache besteht, kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Der Satz sei ein Symbol des von der Ukraine geführten Kampfes gegen die russische Aggression, begründet das Gericht der Europäischen Union (EuG). Er werde nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft wahrgenommen.
AfD Baden-Württemberg: Darf weiter als Verdachtsfall beobachtet werden
Der Landesverband Baden-Württemberg der AfD ist auch in zweiter Instanz mit seinem Eilantrag gegen seine Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz gescheitert.
Arbeitnehmerüberlassung: Keine Berufung des entleihenden Unternehmens auf Konzernprivileg
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall könne sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieters: EuGH soll Auswirkungen klären
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Frage, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieters der Zwangsvollstreckung in auf Zypern vermutete Konten entgegensteht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Bayerische Grundschullehrkräfte: Einführung wöchentlich zusätzlicher Unterrichtsstunde ist unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für unwirksam erklärt. Damit war der Normenkontrollantrag einer Grundschulleiterin erfolgreich.