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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Energieberatungen: Geänderte Förderung

Bei den Energieberatungen werden die Fördersätze ab dem 07.08.2024 von bisher 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Auch werden die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) mit.

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Krankenversicherungsbeiträge: Nur für Basisabsicherung abziehbar

Können Beiträge zur privaten Zusatzkrankenversicherung nach § 10 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 4 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in vollen Umfang abgezogen werden, soweit sie der Erlangung von Leistungen dienen, die auch Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung erhalten? Hierüber musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

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Gemeinnützige italienische Stiftung: Zur Abziehbarkeit von Spenden

Spenden an eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Stiftung sind nur dann als solche gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 2 Buchst. c) Körperschaftsteuergesetz (KStG) abziehbar, wenn die Stiftung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) erfüllt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster im Zusammenhang mit Spenden an eine gemeinnützige italienische Stiftung klar.

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