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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Klagen vor dem Amtsgericht: Neues Online-Verfahren soll erprobt werden

Wer vor dem Amtsgericht (AG) eine Geldforderung einklagen will, dem soll dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 13.06.2025 veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

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Unterhaltsleistungen: Finanzverwaltung akzeptiert kein Bargeld

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern, Kinder oder Ex-Partner, dürfen seit 2025 nur noch per Banküberweisung oder in anderer nachweisbarer unbarer Form erfolgen, wenn sie steuerlich abziehbar sein sollen. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DS-GVO: Statthafte Klageart und Klagefrist

Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 Satz, Artikel 12 Absatz 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Absatz 1 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, der sich damit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anschließt (vgl. Urteile vom 30.11.2022, 6 C 10.21, Rz 14 und vom 16.09.2020, 6 C 10.19, Rz 12). Damit gilt die in § 47 Absatz 1 FGO geregelte Klagefrist von einem Monat.

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Kontaktdaten

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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