Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEinführung elektronischer Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können, also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 13.06.2025 veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.
Klagen vor dem Amtsgericht: Neues Online-Verfahren soll erprobt werden
Wer vor dem Amtsgericht (AG) eine Geldforderung einklagen will, dem soll dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 13.06.2025 veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Die Länder haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13.06.2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
Unterhaltsleistungen: Finanzverwaltung akzeptiert kein Bargeld
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern, Kinder oder Ex-Partner, dürfen seit 2025 nur noch per Banküberweisung oder in anderer nachweisbarer unbarer Form erfolgen, wenn sie steuerlich abziehbar sein sollen. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Journalisten angegriffen: 42-Jähriger muss in Haft
Er hat einen Journalisten auf dem Flur im Verwaltungsgericht Berlin-Moabit geschlagen. Jetzt muss Fadie Al Z. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zehn Monate ins Gefängnis. Hierzu hat ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilt.
Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DS-GVO: Statthafte Klageart und Klagefrist
Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 Satz, Artikel 12 Absatz 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Absatz 1 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, der sich damit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anschließt (vgl. Urteile vom 30.11.2022, 6 C 10.21, Rz 14 und vom 16.09.2020, 6 C 10.19, Rz 12). Damit gilt die in § 47 Absatz 1 FGO geregelte Klagefrist von einem Monat.