Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBetrugsversuche im Namen von ELSTER: Steuerverwaltung warnt vor gefälschten E-Mails
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt) weist auf Betrugsversuche im Namen von ELSTER hin. Derzeit kursierten vermehrt gefälschte E-Mails, die angeblich von der Steuerverwaltung oder ELSTER stammen. Sie sähen oft täuschend echt aus, nutzten das ELSTER-Logo und allgemein gehaltene Anreden wie „Sehr geehrter Kunde“.
Tatsächlich nicht existente Container: Vermietung und Verkauf führt zu sonstigen Einkünften
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Auch Aktenzeichen und Namen erfragt: Regierung wirft AfD „Überkontrolle“ vor
Die Bundesregierung wirft der AfD-Fraktion in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/449) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/265) Überkontrolle vor. Die Fraktion hatte eine Anfrage mit dem Titel „Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers“ gestellt. Bei zahlreichen der darin erfragten Einzelaspekte ist darin aus Sicht der Bundesregierung „die Grenze administrativer Überkontrolle“ erreicht.
Kosmetikerinnen: Dürfen bestimmte Hyaluron-Behandlung durchführen
Kosmetikerinnen dürfen Hyaluron-Behandlungen mit dem so genannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis anbieten und durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit dem Eilantrag zweier Frauen gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen stattgegeben.
Ehemaliger IS-Terrorist: Rechtmäßige Ausweisung bestätigt
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Ausweisung eines ehemaligen führenden Mitglieds der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aus Deutschland für rechtmäßig erklärt. Ebenso bestätigt wurden begleitende aufenthaltsrechtliche Auflagen, darunter eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei, die Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt sowie die weitgehende Untersagung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Das Gericht hat damit seine Eilentscheidung aus dem Mai 2024 bestätigt.
Fußball: Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1-Regel
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Dies hat das Amt der Deutschen Fußball Liga e.V. (DFL) und den im Verfahren beigeladenen Vereinen und Investoren mitgeteilt. Es handelt sich um eine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis.