Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCorona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen müssen bis Ende September vorliegen
Im März 2024 hatten sich Bund Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Frist läuft nun bald ab. Bis zum 30.09.2024 müssen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) eingereicht sein. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Website hin.
Steuerbefreiung von Musikunterricht: Land will Klarheit vom Bund
Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Nach Ansicht des Finanzministeriums Baden-Württemberg bleibt es inhaltlich beim Alten. Das Land fordert eine Klarstellung des Bundes und hat hierzu einen Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.
Abbildungen einer Fototapete: Dürfen im Internet ohne Verstoß gegen Urheberrecht gezeigt werden
Die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet verletzt die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Revisionsverfahren entschieden.
Doppelte Haushaltsführung: Nicht bei Arbeitswegen von unter einer Stunde
Ein Steuerzahler mit einem Arbeitsweg von weniger als einer Stunde kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung für eine Wohnung, die nur einen Kilometer von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist, nicht absetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Rundfunkbeitrag: Klage gegen Bescheide erfolglos
Ein Mann ist mit seiner Klage gegen Bescheide, mit denen rückständige Rundfunkbeiträge festgesetzt worden waren, gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hielt die Angabe des Mannes, er habe die Bescheide nicht erhalten, für eine Schutzbehauptung und wies die Klage bereits als unzulässig ab, weil der Kläger gegen die Beitragsbescheide zuvor keinen Widerspruch eingelegt hatte.
Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch: Umfasst nicht Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher
Ein Verbraucherverband kann mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.