Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVerspätungszuschlag: Mit EMRK vereinbar
Der Verspätungszuschlag, den Finanzämter nach ihrem Ermessen festsetzen können, wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht zu spät einreichen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.
Steuererklärung 2023: Frist endet in drei Wochen
Allerspätestens am Montag, dem 02.09.2024, muss die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2023 für Pflichtveranlagte beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.
Freischaffende Musiker und Musikpädagogen: Petition für Umsatzsteuer-Befreiung
Eine Petition fordert, den von Privatlehrern erteilten Musikunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien.
Personenbezogene Daten: Finanzamt muss Auskunft geben
Finanzämter müssen die Steuerzahler informieren, welche personenbezogenen Daten von ihnen sie verarbeitet und gespeichert haben, wenn sie diese Auskunft verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.
Inflation: Rechtfertigt keine Mieterhöhung über Mietspiegel hinaus
Das Landgericht (LG) München I hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen – zumindest für Münchner Mieter: Vermieter könnten eine Mieterhöhung über die Werte des Mietspiegels hinaus nicht damit begründen, dass die Inflation angestiegen und somit ein so genannter Stichtagszuschlag angemessen sei.
Vormund: Konnte während Corona-Pandemie auch telefonisch wirksam bestellt werden
Für die Bestellung eines Vormundes war bis Ende 2022 gesetzlich ein Handschlag bei persönlicher Anwesenheit vorgesehen. Doch während der Corona-Pandemie nahm ein Gericht die Bestellung per Telefon vor. Das war rechtswirksam, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main jetzt entschieden hat.