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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Verspätungszuschlag: Mit EMRK vereinbar

Der Verspätungszuschlag, den Finanzämter nach ihrem Ermessen festsetzen können, wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht zu spät einreichen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.

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Personenbezogene Daten: Finanzamt muss Auskunft geben

Finanzämter müssen die Steuerzahler informieren, welche personenbezogenen Daten von ihnen sie verarbeitet und gespeichert haben, wenn sie diese Auskunft verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.

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