Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMietrecht: Unterschriebenes Rückgabeprotokoll ist bindend
Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das die Parteien unterschreiben, ist bindend. Die Parteien können daher laut Amtsgericht (AG) Hanau nicht später etwas anderes behaupten.
Corona-Wirtschaftshilfen: Geplante Beschleunigung findet Zustimmung des Steuerberaterverbandes
Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt diese Zielvorgabe.
Fahrtenbuch: Sorgt für Sicherheit und spart Steuern
Steuerzahler können die private Nutzung ihres Dienstwagens durch die Ein-Prozent-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch nachweisen. Während die erste Methode bequem und bei besonders vielen Privatfahrten Vorteile bringt, lohnt sich der Aufwand für ein Fahrtenbuch vor allem bei vielen Dienstfahrten gegenüber der Privatnutzung. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Sturz von der Klinik-Toilette: Kann unfallversichert sein
In einem Krankenhaus kann eine Patientin beim Sturz von der Toilette unfallversichert sein. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Landwirt: Wegen Versicherungsmissbrauch zu Schadensersatz verurteilt
Ein Freispruch im Strafprozess schützt nicht vor zivilrechtlicher Haftung. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Danach muss ein Landwirt knapp 600.000,00 Euro zuzüglich Zinsen an das klagende Versicherungsunternehmen zahlen. Hierbei ging der Zivilsenat – anders als zuvor die Strafkammer – davon aus, dass der Landwirt den Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs verwirklicht hatte, sodass die Versicherung nie hätte Versicherungsleistungen erbringen müssen.
Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften: Hessen setzt auf KI
Bereits bei der Auswertung der Panama Papers und zahlreicher weiterer Daten-Leaks kam in Hessen Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Nun will die Hessische Steuerverwaltung die Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften mit KICC – KI gegen Cum-Cum – durch die Forschungsstelle Künstliche Intelligenz (FSKI) vorantreiben.