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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fahrtenbuch: Sorgt für Sicherheit und spart Steuern

Steuerzahler können die private Nutzung ihres Dienstwagens durch die Ein-Prozent-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch nachweisen. Während die erste Methode bequem und bei besonders vielen Privatfahrten Vorteile bringt, lohnt sich der Aufwand für ein Fahrtenbuch vor allem bei vielen Dienstfahrten gegenüber der Privatnutzung. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Landwirt: Wegen Versicherungsmissbrauch zu Schadensersatz verurteilt

Ein Freispruch im Strafprozess schützt nicht vor zivilrechtlicher Haftung. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Danach muss ein Landwirt knapp 600.000,00 Euro zuzüglich Zinsen an das klagende Versicherungsunternehmen zahlen. Hierbei ging der Zivilsenat – anders als zuvor die Strafkammer – davon aus, dass der Landwirt den Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs verwirklicht hatte, sodass die Versicherung nie hätte Versicherungsleistungen erbringen müssen.

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Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften: Hessen setzt auf KI

Bereits bei der Auswertung der Panama Papers und zahlreicher weiterer Daten-Leaks kam in Hessen Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Nun will die Hessische Steuerverwaltung die Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften mit KICC – KI gegen Cum-Cum – durch die Forschungsstelle Künstliche Intelligenz (FSKI) vorantreiben.

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