Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft„From the river to the sea“: Versammlungsrechtliches Verbot der Parole im Einzelfall rechtmäßig
In einem Eilverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH) ein versammlungsrechtliches Verbot bestätigt, dass die Landeshauptstadt München für die Parole „From the river to the sea“ für eine für den 10.08.2024 angemeldete Versammlung ausgesprochen hatte.
Recht auf Reparatur: Kommt
Reparieren statt wegwerfen: Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
In zweiter Instanz bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Waffenlieferung an Israel
Palästinenser aus Gaza hatten vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin versucht, künftige Waffenlieferungen der Bundesregierung an Israel zu stoppen. Das Gericht hielt den Eilantrag jedoch bereits für unzulässig. So sah es jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Hundehaltung: Nicht durch SGB II zu ermöglichen
Die Haltung eines Hundes gehört nicht zum Existenzminimum, das das Sozialgesetzbuch II (SGB II) gewährleisten muss. Daher findet sich im SGB II auch keine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen. So das Sozialgericht (SG) Stuttgart.
Bei früherem Arbeitgeber tätiger Senior Experte: Kann geringfügig beschäftigt sein
Ein Bezieher einer Altersrente, der als so genannter Senior Experte für seinen bisherigen Arbeitgeber tätig wird, wird aufgrund seines Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nicht berufsmäßig im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) tätig. Es kommt daher eine (zeit-)geringfügige Beschäftigung in Betracht, wie das Sozialgericht (SG) Stuttgart entschieden hat.
„Abfallberater“: Nicht selbstständig tätig
Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat die Tätigkeit eines „Abfallberaters“ in einem Entsorgungsbetrieb als abhängige Beschäftigung eingeordnet.