Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftRentenleistungen: Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen
Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 Prozent oder 121.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten sei im gleichen Zeitraum um 4,9 Prozent oder 17,7 Milliarden Euro gestiegen. 68 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2023 hätten zu den steuerpflichtigen Einkünften gezählt (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 sei der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte gestiegen.
Einkommensteuererklärung 2023: Abgabetermin beachten
Für diejenigen, die noch ihre Steuererklärung abgeben müssen, ist Eile angesagt. Am 02.09.2024 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann. „Wenn man den Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht einhalten kann, sollte man eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag“, warnt Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Zuteilung beginnt ab November
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt mit, dass es ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zuteilt. Die Nummer diene zur eindeutigen Information.
E-Rechnung: Ab 01.01.2025 Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr
Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.
„From the river to the sea“: Versammlungsrechtliches Verbot der Parole im Einzelfall rechtmäßig
In einem Eilverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH) ein versammlungsrechtliches Verbot bestätigt, dass die Landeshauptstadt München für die Parole „From the river to the sea“ für eine für den 10.08.2024 angemeldete Versammlung ausgesprochen hatte.
Recht auf Reparatur: Kommt
Reparieren statt wegwerfen: Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.