Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftÜberschüsse einer Rentenversicherung: Regelungen zu Beteiligung des Versicherungsnehmers wirksam
Die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen ist zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Weiter heißt es in dem Urteil, Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (so genannte Zillmerung) sowie zum Stornoabzug, die der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendet, seien wirksam.
Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung: Steuerberaterkammer fordert Klarstellungen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Entwurf einer Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) Stellung genommen. Sie sieht es grundsätzlich positiv, dass mit der Berufsvalidierung ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet wird und es Personen, die über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, ermöglicht wird, ihre beruflichen Kompetenzen bewerten und feststellen zu lassen. Der Verordnungsentwurf müsse hinsichtlich einzelner Regelungen aber noch angepasst werden, insbesondere um Unklarheiten zu beseitigen.
Wasserschaden: Was zahlt die Versicherung?
Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das Landgericht (LG) Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist.
Baden-Württemberg: Schätzung für Grundsteuer A geplant
Die baden-württembergischen Finanzämter werden in den kommenden Wochen mit der Schätzung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) beginnen. Das teilte die Oberfinanzdirektion Karlsruhe am 17.09.2024 mit.
Bundesfinanzministerium: Richtsatzsammlung für 2023 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben.
Betriebliche Altersversorgung: Weiterer Ausbau geplant
Die Betriebsrente soll als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente gestärkt und breiter verankert werden. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.