Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAnpassungsstörung nach Sachbeschädigung: Kann Schmerzensgeldanspruch auslösen
Die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten (hier: Feuer im Briefkasten und Mülleimer, Beschädigung zweier Fahrzeuge) kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden.
Antigua und Barbuda: Von EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete gestrichen
Der Rat der Europäischen Union hat Antigua und Barbuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen.
Zweitwohnungssteuer: Erhebung in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und Pogeez nicht
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat über Klagen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinden Kittlitz und Pogeez sowie der Stadt Tönning entschieden. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von der Stadt Tönning verwendete Steuermaßstab nicht zu beanstanden ist und die darauf beruhenden Zweitwohnungssteuerbescheide rechtmäßig sind (6 LB 6/24). Die Steuerbescheide der Gemeinden Kittlitz (6 LB 4/24) und Pogeez (6 LB 5/24) befand es hingegen mangels wirksamer Rechtsgrundlage für rechtswidrig.
Datenverknüpfung bei Facebook: Mehr Wahlfreiheit für Nutzer
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis sei ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt, so das Amt.
Im Finanzausschuss: Debatte über Steuerentlastungen und Pflegebudget
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 09.10.2024 über die Entwürfe des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) und des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783) der Bundesregierung mit vier Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beraten. Dabei gab es auch einen Appell an den Gesundheitsausschuss.
Neue Heizungsanlage: Steuerermäßigung erst nach Montage und Bezahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.