Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrenzüberschreitende Betätigung: Zum Sonderausgabenabzug
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) behandelt die Frage des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung sowie die Anwendung der Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Hs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).
Milieuschutzgebiete: Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone genehmigungsfähig
Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der Größe von vier Quadratmetern sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig. Denn sie dienen der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung, meint das Verwaltungsgericht (VG) Berlin.
Steuerfragen: Mecklenburg-Vorpommern stellt Steuerchatbot zur Verfügung
Ab sofort steht Bürgern auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern ein neues digitales Informationsangebot zur Verfügung: Der Steuerchatbot. Er beantwortet nach Angaben des Finanzministeriums des Landes rund um die Uhr online allgemeine Fragen zum deutschen Steuerrecht.
Nach Angriff auf Obdachlosen: Schule darf Schüler rauswerfen
Eine Gesamtschule durfte einen Zehntklässler mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen, weil dieser mit weiteren Jugendlichen einen Obdachlosen angegriffen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und -geschlagen hat. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einen Eilantrag des Schülers abgelehnt.
Berufsgeheimnisträger: Anforderungen an das Fahrtenbuch
Das Finanzgericht (FG) hat zu den Anforderungen entschieden, die an ein Fahrtenbuch von Berufsgeheimnisträgern (hier: einem Anwalt) zu stellen sind.
Terminsverlegung wegen Erkrankung des Kindes: Ärztliches Attest muss Art und Schwere der Erkrankung ausweisen
Stellt ein Prozessvertreter einen Antrag auf Terminsverlegung mit der Begründung, dass sein sechsjähriger Sohn an Brechdurchfall leide, muss die Art und Schwere der Erkrankung laut Bundesfinanzhof aus dem zur Glaubhaftmachung vorgelegten ärztlichen Attest zu entnehmen sein.