Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftParallelimporte von (Original-)Arzneimitteln: Können zu verdeckter Gewinnausschüttung führen
Mit Blick auf so genannte Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Schwarz-rote Steuerpläne: Was auf die Bürger zukommen kann
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegten Steuerpläne in den Blick genommen – und sieht einige Lichtblicke. Gleichzeitig gibt er aber zu bedenken, dass die konkrete Umsetzung abzuwarten bleibt.
Ausfuhr von Euro nach Russland: Nicht für neue Brüste
Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines EU-Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Frau entschieden, die sich in einer russischen Klinik für plastische Chirurgie einer Brustoperation unterziehen wollte. Der EuGH stellte klar, dass nur die zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten erforderlichen Beträge mitgeführt werden dürfen.
Einmal mehr: Steuerverwaltung warnt vor betrügerischen E-Mails
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.
Unfall beim Blumenpflücken: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht
Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für ein Referat in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will und auf dem Weg zum Sonnenblumenfeld einen Unfall erleidet. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden.
BND-Zusammenarbeit mit Comic-Verleger: Journalist bekommt keinen Zugang zu Unterlagen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Journalisten zu Recht den Zugang zu Unterlagen zur früheren Zusammenarbeit des BND mit Rolf Kauka beziehungsweise dem Kauka Verlag („Fix und Foxi“) verwehrt. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.