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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Ausfuhr von Euro nach Russland: Nicht für neue Brüste

Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines EU-Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Frau entschieden, die sich in einer russischen Klinik für plastische Chirurgie einer Brustoperation unterziehen wollte. Der EuGH stellte klar, dass nur die zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten erforderlichen Beträge mitgeführt werden dürfen.

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