Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftViDA: EU-Finanzminister haben sich geeinigt
Am 05.11.2024 haben die EU-Finanzminister eine Einigung zum Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) erzielt. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer in ihren EU-Informationen aus Brüssel vom 11.11.2024 hin.
Hinzurechnungsbesteuerung: Nicht für Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hatte zur Frage, ob Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) unterliegen, zu entscheiden.
Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Die Bundesrepublik habe versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich laut Kommission aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Blau-gelbes „Chiquita-Oval“: Kein Schutz als Unionsmarke
Das blaue und gelbe Oval des US-Unternehmens Chiquita Brands kann nicht als Unionsmarke für frische Früchte geschützt werden. Ihm fehle die Unterscheidungskraft, hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.
AfD-Verbotsverfahren: Abgeordnetengruppe legt Antrag vor
Eine Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien hat einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Alternative für Deutschland'“ (BT-Drs. 20/13750) vorgelegt. Danach soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.