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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfreie Einkünfte und Minijob: Beides geht

Wenn ein Steuerzahler einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, die bei der Minijobzentrale angemeldet ist, kann die Lohnsteuer mit zwei Prozent pauschal abgegolten werden. Diese zwei Prozent trägt entweder der Arbeitgeber zusätzlich oder sie werden vom Minijob-Entgelt des Steuerzahlers abgezogen. Die Pauschalsteuer kann also auf den Minijobber abgewälzt werden. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 538 Euro beträgt die Steuer 10,76 Euro. Übernimmt der Arbeitgeber die Steuer, ist der Minijob für den Arbeitnehmer steuerfrei. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg hin.

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Bremer Imam: Durfte ausgewiesen werden

Ein Imam aus Bremen ist mit seiner Klage gegen seine Ausweisung unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gescheitert. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen das gegen den Tunesier verhängte 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben – hierüber ist nun neu zu befinden.

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Controlled Foreign Companies: Britische Besteuerungsvorschriften doch keine unzulässigen staatlichen Beihilfen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss, mit dem die Kommission bestimmte Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen eingestuft hatte, für nichtig erklärt. Das Urteil, mit dem das Gericht der Europäischen Union (EuG) den Beschluss bestätigt hatte, hat der EuGH aufgehoben.

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