Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundsicherung für Arbeitsuchende: Einwohner-Energie-Geld gibt es dazu
Das so genannte Einwohner-Energie-Geld, das die Stadt Kassel ihren Einwohnern im Jahr 2022 einmal wegen gestiegener Energiekosten gezahlt hat, ist nicht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende anzurechnen, mindert die Grundsicherungsleistungen also nicht. Dies hält das Landessozialgericht (LSG) Hessen fest.
Regulierung neuer Zweitwohnungen auf Spiekeroog: Fremdenverkehrssatzung ist rechtmäßig
Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks auf der Insel Spiekeroog ist mit seinem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Gemeinde zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gescheitert. Die Satzung, mit der die Inselgemeinde die Entstehung neuer Zweitwohnungen lenken wolle, sei rechtens, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen.
Verspätete Einkommensteuererklärung: Verspätungszuschlag auch bei Steuererstattung?
Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Absatz 1 Abgabenordnung neuer Fassung (AO n.F.) kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Wegfall der Steuerklassen und andere Reformen: Könnten 1,2 Millionen Vollzeitstellen bringen
Der gerade beschlossene Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 unter Beibehaltung des Ehegattensplittings kann in Deutschland einen Beschäftigungsgewinn von 67.000 Vollzeitkräften bringen. Insgesamt ließen sich durch Reformen im Steuer- und Sozialsystem mehr als 1,2 Millionen Vollzeitstellen besetzen. Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach. Das haben Berechnungen des ifo Instituts für die IHK München und Oberbayern ergeben. „Das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland kann definitiv so umgebaut werden, dass der Arbeitskräftemangel gemildert wird“, sagt Volker Meier vom ifo Zentrum für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik, einer der Autoren der Studie.
Aktien vererben: Mögliche Erbschaft- und Einkommensteuer zu beachten
Errichten Ehegatten ein Testament, in dem Kinder oder Enkelkinder durch ein Vermächtnis bedacht werden sollen, stellt sich die Frage nach der Formulierung bei vorhandenem Aktienvermögen – vor allem wenn es dem Erben freisteht, das Vermächtnis in bar oder als Aktienpaket auszuzahlen. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz ausführt, sind dabei die mögliche Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer zu beachten.
Zugmaschinen: Zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG
Gemäß § 3 Nr. 7 Satz 1b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist das Halten unter anderem von Zugmaschinen von der Steuer befreit, solange diese Fahrzeuge ausschließlich zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden.