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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

BaFin-Kontenvergleich: Meldefrist für die Girokonten der Banken hat begonnen

Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland müssen bis zum 30.09.2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht melden. Die Daten sind die Grundlage für den digitalen Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Anfang 2025 starten und Verbrauchern einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen soll.

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Klagebegehren: Keine Bezeichnung allein durch Abgabe der Steuererklärung innerhalb der Ausschlussfrist

Hat das Finanzgericht wirksam eine Ausschlussfrist nach § 65 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens gesetzt, kann diese Frist nicht allein durch die fristgerechte Einreichung einer Steuererklärung beim Finanzamt gewahrt werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung; des Bundesfinanzhofes (BFH) entschieden (Beschlüsse vom 26.01.1995, V B 63/94 und vom 25.07.2023, VIII B 31/22).

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Grunderwerbsteuer: Entlastung durch „Hessengeld“

In Hessen ist das digitale Antragsformular für das so genannte Hessengeld freigeschaltet worden. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15.11.2024 geplant, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.

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Spiegelverkehrte Duschkabine bestellt: Käufer selbst verantwortlich

Ein Mann bestellte versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine. Dies fiel erst auf, als der vom Händler entsandte Monteur schon einige Löcher in die Badezimmerwand gebohrt hatte. Den dadurch entstandenen Schaden wollte der Käufer vom Händler ersetzt haben. Das Amtsgericht (AG) München trat diesem Begehren entgegen.

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Mietkosten: Keine Corona-Hilfe bei familiärer Verbindung

Das Land Baden-Württemberg durfte von einer Hotelbetreiberin beantragte Fördermittel im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus („Corona-Novemberhilfe“) um die für die Hotelgrundtücke gezahlten Mietkosten kürzen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe unter Verweis auf familiäre Verbindungen zu den jeweiligen Vermietern entschieden.

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