Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSozialgesetzbuch III: Bundeskabinett hat Entwurf eines Modernisierungsgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht es ihm dabei um die Sicherung von Fachkräften.
Ehemalige Sekretärin im KZ: Verurteilung rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte. Damit ist das Urteil des Landgerichts (LG) Itzehoe rechtskräftig.
Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung: Tarifvertragliche Abweichung von gesetzlichen Regelungen möglich
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz – BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Absatz 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Absatz 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 geschlossen wurden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Anwaltschaft: BRAK warnt vor „bedenklichen Schrumpfungen“
Weniger Jura-Absolventen und weniger (niedergelassene) Anwälte reißen absehbar eine Lücke in die Anwaltschaft. Das werde ein Problem für den Zugang zum Recht, konstatiert Tanja Nitschke im Editorial des gerade erschienenen Magazins der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Lieferung von Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie: Unterliegt der Umsatzsteuer
Unentgeltlich erworbene Gegenstände, die vom Unternehmer zur Wiederverwendung aufbereitet und verkauft werden, führen als Lieferungen gegen Entgelt zu steuerbaren Umsätzen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden.
Kreditkarte: Lässt sich bei beruflicher Nutzung von Steuer absetzen
Wird eine Kreditkarte beruflich genutzt, so kann man die Jahresgebühr als Werbungskosten steuerlich absetzen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.