Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAnwalt: Braucht Haftpflichtversicherung – auch ohne Fremdmandate
Kündigt ein Anwalt seine Haftpflichtversicherung, ist seine Anwaltszulassung zu widerrufen – auch, wenn er weder Fremdmandate bearbeitet noch Einkünfte hat. Denn schließlich könne die Person theoretisch jederzeit wieder Mandate annehmen, so der Bayerische Anwaltsgerichtshof (AGH) laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Insiderhandel: Erlöse aus untauglichem Versuch ebenfalls einzuziehen
Auch wenn ein Täter in der tatsächlich irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere erwirbt und anschließend weiterverkauft, unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Einziehung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Steuerliche Entlastung von Familien: Nur für Besserverdienende?
Vertreter verschiedener Interessenverbände haben am 23.09.2024 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ihre Sicht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Familien (BT-Drs. 20/11620) vorgetragen. Dabei warnte Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familien (ZFF) davor, dass Steuererleichterungen und Steuerfreibeträge primär hohen Einkommen zugutekämen. Von steuerlichen Abzugsbeträgen könnten zwar auch mittlere Einkommen profitieren, aber nicht solche mit niedrigen, es sei denn, es gebe „echte Steuergutschriften, also Auszahlungsmöglichkeiten bei einer Steuerlast von Null“.
Finanzministerium Niedersachsen: Jetzt auf Instagram
Das Niedersächsische Finanzministerium hat sein Informationsangebot ausgeweitet: Es verfügt jetzt über einen Kanal auf dem Netzwerk Instagram. Auf dem Kanal „finanzen.nds“ erwartet Nutzer eine Mischung aus Postings zu Terminen des Finanzministers, Neuigkeiten zu aktuellen Projekten und Vorhaben des Ministeriums und Hintergrundinformationen.
Privatschule: Schulgeld und Hausaufgabenbetreuung mindern Steuer
Wer sein Kind auf eine Privatschule schickt, kann die Kosten unter Umständen steuerlich geltend machen.
Berufsausbildungsbeihilfe: Nicht bei Wohnen im Elternhaushalt
Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.