Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrillrestaurants am Mannheimer Marktplatz: Eilantrag gegen Verminderung von Rauch- und Geruchsimmissionen erfolglos
Drei Grillrestaurants in der Mannheimer Innenstadt, denen die Stadt aufgegeben hatte, ihre Rauch- und Geruchsemissionen drastisch zu vermindern, sind mit ihren Eilanträgen gegen diese Anordnungen in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert.
Grundsteuerreform in Baden-Württemberg: Im Zeitplan
Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg zieht Bilanz für das Jahr 2023: Über 4,5 Millionen Einkommensteuerfälle seien bearbeitet und durch Steuerbetrugsbekämpfung 36 Millionen Euro Mehreinnahmen erzielt worden. Die Bearbeitungszeiten der Einkommensteuerbescheide seien um zwei Wochen verkürzt worden und die Grundsteuerreform sei im Zeitplan. Dies meldet das Finanzministerium des Landes.
Gemauschel bei Zulassungsbescheinigungen: Keine Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt
Zwei Mitarbeiterinnen einer Kfz-Zulassungsstelle sollen darauf hingewirkt haben, dass Zulassungsbescheinigungen unter Angabe tatsächlich nicht durchgeführter Erstzulassungen erteilt werden. Das Landgericht (LG) Mannheim erkannte auf Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt und verurteilte die beiden Frauen zu Geldstrafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen jetzt aufgehoben.
Verfassungsstreit: AfD Hessen scheitert vor Staatsgerichtshof
Die AfD-Fraktion im hessischen Landtag hat in einem Verfassungsstreitverfahren den Kürzeren gezogen. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen wies die Anträge der Partei als unzulässig zurück.
MOYN-Festival in Oyten: Kann wie geplant stattfinden
Das in der Gemeinde Oyten für kommendes Wochenende geplante MOYN-Festival kann wie geplant stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der der Landkreis Verden die durch das Festival zu nutzenden Flächen und die Teilnehmerzahl beschränkt hatte, außer Vollzug gesetzt.
Mindeststeueranpassungsgesetz: Diskussionsentwurf veröffentlicht
Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (zum Beispiel Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 auf 15 Prozent) umgesetzt.