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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Nach übergriffigem Verhalten gegenüber Frauen: Zurückstufung eines Professors um zwei Besoldungsstufen bestätigt

Wegen sexuell übergriffigen Verhaltens gegenüber Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen muss ein Universitätsprofessor eine Zurückstufung um zwei Besoldungsgruppen hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen bestätigt und zugleich auch die Berufung der Georg-August-Universität Göttingen zurückgewiesen, die eine Entfernung des Professors aus dem Beamtenverhältnis

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48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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