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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Rabattwerbung: Angepriesene Preisermäßigung auf Grundlage niedrigsten Preises der letzten 30 Tage zu berechnen

Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden. Dies stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Deutschland klar, in dem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Rabattwerbung von Aldi Süd beanstandet hatte. Die Nennung des niedrigsten Preises als „bloße Information“ genüge nicht. Die Ermäßigung müsse tatsächlich auf der Grundlage des vorherigen Preises bestimmt werden. Denn ansonsten würde es den Händlern ermöglicht, Verbraucher irrezuführen, indem Preisermäßigungen bekannt gegeben werden, die nicht real sind.

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Strom- und Energiesteuerrecht: Bürokratieabbau debattiert

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (BT-Drs. 20/12351) hat der Bundestag am 26.09.2024 in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

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Anwälte: Müssen auch im Homeoffice Fristen kontrollieren

Geht es um einen fristgebundenen Schriftsatz, so müssen Rechtsanwälte die von ihren Mitarbeitenden zuvor vorgenommene Fristberechnung auch dann überprüfen, wenn sie im Homeoffice tätig sind und die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden klargestellt und einen Antrag auf Wiedereinsetzung wegen des Verschuldens der Anwältin abgelehnt, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet.

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DS-GVO-Verstoß: Aufsichtsbehörde muss nicht unbedingt einschreiten

Wird gegen den in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbürgten Schutz personenbezogener Daten verstoßen, so heißt das nicht, dass die zuständige Aufsichtsbehörde immer eine Abhilfemaßnahme ergreifen und insbesondere eine Geldbuße verhängen muss. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) kann die Aufsichtsbehörde hiervon absehen, wenn der Verantwortliche bereits von sich aus die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

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