Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNiedersächsische Grundsteuer: Ruhen von Einspruchsverfahren wegen Frage der Verfassungsmäßigkeit
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hatte in seinem Newsletter 3/2024 über ein Klageverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes berichtet, das in dem unter anderem für die Grundsteuer zuständigen 1. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt wird.
Neue Grundsteuerbewertung: Finanzgericht Köln veröffentlicht Urteil
Das Finanzgericht (FG) Köln hat am 19.09.2024 entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Jetzt hat es die Urteilsgründe veröffentlicht.
Jahressteuergesetz 2024: In erster Lesung im Bundestag debattiert
Der Bundestag hat am 25.09.2024 erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) beraten. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Steuerfreies Existenzminimum und Steuerfortentwicklungsgesetz: Erstmals im Bundestag beraten
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-DRs. 20/12783) vor, der am 26.09.2024 zusammen mit dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.
Akten des Bundesfinanzhofs: Elektronische Aufbewahrung und Archivierung kommt
Ab September 2024 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) unter Mitwirkung des Bundesarchivs die Aufbewahrung seiner Unterlagen auf eine rein elektronische Verwahrung um.
Arbeitsunfall: Beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.