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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfreies Existenzminimum und Steuerfortentwicklungsgesetz: Erstmals im Bundestag beraten

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-DRs. 20/12783) vor, der am 26.09.2024 zusammen mit dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.

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