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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Reitunterricht meist umsatzsteuerpflichtig

Reitunterricht unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer – es sei denn, er dient ausdrücklich der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zu einem Beruf. Über ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) berichtet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.

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Sexualstraftäter: Darf trotz Psychose in die Türkei abgeschoben werden

Ein Türke, der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs zehnjährigen Stieftochter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüßt hat, darf aufgrund seiner zu Recht erfolgten Ausweisung in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag des Ausländers gegen die Stadt Moers im Wesentlichen abgelehnt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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