Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFertiggerichte: Dürfen nicht pauschal als „gesunde Ernährung“ bezeichnet werden
Die Wettbewerbszentrale hat sich gegenüber einem Hersteller von Bio-Fertiggerichten durchgesetzt, der seine Produkte als „gesund“ beworben hatte. Nachdem der Produzent vorgerichtlich nicht hatte einlenken wollen, erkannte er vor Gericht an, die gesundheitsbezogene Werbung einzustellen.
American Bully: Gefährlicher Hund
Ein „American Bully“ ist ein gefährlicher Hund im Sinne des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt. Erfolgt eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis, könne die zuständige Behörde unter anderem die Abgabe des Hundes anordnen, so das Verwaltungsgericht (VG) Trier in zwei inhaltlich zusammenhängenden Eilrechtsschutzverfahren.
Einsatz bei Amokfahrt: Kein Dienstunfall eines Berufsfeuerwehrmannes
Ein Berufsfeuerwehrmann ist mit seinem Begehren gescheitert, schwere psychische Probleme, die sich nach seinem Einsatz bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt bei ihm einstellten, als Dienstunfall anerkannt zu bekommen. Das Verwaltungsgericht (VG) Trier verwies auf psychische Vorbelastungen des Mannes, weswegen der Einsatz keine „wesentlich mitwirkende Teilursache“ für seine jetzige Erkrankung sei.
Neubau mit Büros und Wohnungen: Durch Biergartenbetreiber gestoppt
In Düsseldorf hat sich der Betreiber einer Gaststätte und Brauerei gegen ein Bauvorhaben erfolgreich zur Wehr gesetzt, nämlich gegen den an seinen Biergarten angrenzenden Neubau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erd- und Wohneinheiten in den Obergeschossen.
Fahrradleasing: Kann die Rente schmälern
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein E-Bike oder auch ein anderes Fahrrad per Gehaltsumwandlung zu leasen. Aber Achtung: Dadurch kann sich die Höhe der späteren Rente verringern, wie ein konkretes Rechenbeispiel zeigt. Warum das so ist und welche Alternative es ohne spätere Renteneinbußen gibt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
Ausländische Investmentfonds: Besteuerung nach InvStG 2004 unionsrechtswidrig
Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er misst der Entscheidung beträchtliche finanzielle Tragweite zu. Denn zahlreiche ausländische Fonds hätten vergleichbare Erstattungsanträge gestellt, die sich nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich beliefen.