Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftWerbung mit Umweltaussagen: Strengere Vorgaben geplant
Wer mit Umweltaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ wirbt, soll dabei künftig strengere Vorgaben beachten müssen. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umsetzen will.
Trotz Klicks: Kein Vertrag über Zahnbehandlung
Eine Frau sucht eine Zahnklinik auf, die ihr in der Folge einen Behandlungsplan per E-Mail übersendet. Diese leitet die Frau an eine befreundete Zahnärztin in Brasilien weiter, um deren Rat einzuholen. Am nächsten Tag bestätigt die Klinik das Zustandekommen des Behandlungsvertrags und stellt der Frau einen Tag später 1.790 Euro in Rechnung. Die Frau teilt der Klinik unverzüglich mit, keine Behandlung zu wollen. Muss sie dennoch zahlen?
Genossenschaftliche Rechtsform: Soll gestärkt werden
Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Diskriminierende Besteuerung von Wohnungen: EU-Kommission rügt Spanien
Spanien hat seine Vorschriften zur Besteuerung nicht ansässiger Steuerpflichtiger im Hinblick auf deren als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen nicht mit dem freien Arbeitnehmerverkehr sowie dem freien Kapitalverkehr in Einklang gebracht. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und dem Land ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln.
Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit: Die Linke fragt nach
Inwiefern die Schulden für die aktuellen Sondervermögen dauerhaft ohne Steuererhöhungen zurückgezahlt werden können, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage erfahren (BT-Drs. 21/697).
Elektronische Aufzeichnungssysteme: Mitteilungspflicht
Die Mitteilung von Kassen-(Systemen) nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, ist bis zum 31.07.2025 an das zuständige Finanzamt zu erstatten. Ebenso besteht eine grundsätzliche Mitteilungsverpflichtung für Taxameter und Wegstreckenzähler. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.