Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEigentümer: Können geringeren Wert für Grundsteuer nachweisen
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes den Eigentümern die Möglichkeit gegeben, einen geringeren Wert für die Immobilie nachzuweisen, als das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgesetzt hat. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Vermieterin diskriminiert Mieter: 11.000 Euro Entschädigung fällig
11.000 Euro muss eine Wohnungsbaugesellschaft an einen Mieter zahlen, weil sie ihn wegen seiner Behinderung diskriminiert hat. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin II auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entschieden.
Ausländische Körperschaftsteuer: Zur Anrechnung unter zeitlichem Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens
In einem aktuellen Schreiben beschäftigt sich das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Bezugnahme auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens.
Kindertagesstätten: Beschlossener Gesetzentwurf soll Betreuungsqualität verbessern
Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Steuerberater: Höhere Gebühren geplant
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Gebühren der Steuerberater erhöhen und hat dafür einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Die Gebühren waren zuletzt am 01.07.2020 erhöht worden.
Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen noch bis 15. Oktober einreichbar
Bei den Corona-Wirtschaftshilfen können Schlussabrechnungen noch bis 15.10.2024 eingereicht werden. Damit sollen eventuelle technische Probleme von prüfenden Dritten gelöst werden. Auf entsprechende Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hin.