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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Freiwilliger Wehrdienst eines volljährigen Kindes: Begründet für sich allein keinen Kindergeldanspruch

Das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind kann für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält es dabei für unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt.

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Weniger Gesetzeswirrwarr: Positivliste des BMF

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. In den Jahren 2005 bis 2010 seien bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen worden, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Seit 2011 sei Kern des Systems die jährliche Positivliste.

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