Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVollverzinsung: Verstößt (derzeit) nicht gegen Unionsrecht
Die Vollverzinsungsregeln der § 233a und § 238 Absatz 1a Abgabenordnung (AO) bilden in Bezug auf den Beginn des Zinslaufs und die Zinshöhe die Lage an den Zinsmärkten (jedenfalls noch) realitätsgerecht ab. Die Vollverzinsung verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg auch nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität.
DIP-Kommunikationshandbuch: Neue Version verfügbar
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat eine neue Version des DIP-Kommunikationshandbuchs veröffentlicht.
Mordfall Ayleen: Verurteilung überwiegend rechtskräftig
Der Verurteilte im Mordfall Ayleen ist mit seiner Revision gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Gießen vom 28.09.2023 weitgehend gescheitert. Das LG hatte ihn wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte verurteilt.
Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet. Damit könnten jetzt auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz seien Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Fertiggerichte: Dürfen nicht pauschal als „gesunde Ernährung“ bezeichnet werden
Die Wettbewerbszentrale hat sich gegenüber einem Hersteller von Bio-Fertiggerichten durchgesetzt, der seine Produkte als „gesund“ beworben hatte. Nachdem der Produzent vorgerichtlich nicht hatte einlenken wollen, erkannte er vor Gericht an, die gesundheitsbezogene Werbung einzustellen.
American Bully: Gefährlicher Hund
Ein „American Bully“ ist ein gefährlicher Hund im Sinne des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt. Erfolgt eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis, könne die zuständige Behörde unter anderem die Abgabe des Hundes anordnen, so das Verwaltungsgericht (VG) Trier in zwei inhaltlich zusammenhängenden Eilrechtsschutzverfahren.