Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCorona-Soforthilfe: Nicht ohne Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht isoliert aufgehoben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden.
Steuergesetzentwurf: Bundesrat einverstanden
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783). Das habe die Länderkammer in ihrer Sitzung am 27.09.2024 beschlossen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13084).
Gewalt und Todesdrohungen: Rechtfertigen Entzug des Sorgerechts
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter sei eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, das die Beschwerde eines Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurückwies.
Tückisches Herbstlaub auf der Rolltreppe: Verkehrsbetriebe haften nicht
Das Landgericht (LG) München I hat die Klage einer Kundin gegen die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und die Stadtwerke München auf Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen. Die MVG-Kundin war in einer Münchner U-Bahn-Station auf der Platte zu einer Rolltreppe ausgerutscht und hatte sich am rechten Bein verletzt.
Grundfreibetrag: Mit dem Grundgesetz vereinbar
Der Grundfreibetrag gemäß § 32a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2023 und 2024 ist – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken – mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein entschieden.
Friedenspflicht: Kein Kita-Streik im Land Berlin
Ab dem 30.09.2024 sollte in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin gestreikt werden. Hierzu hatte die Gewerkschaft ver.di aufgerufen. Das Berliner Arbeitsgericht (ArbG) hat den Streik nun untersagt und ver.di angewiesen, ihren Aufruf öffentlich widerrufen.