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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Form bei E-Akte: Steuerberater dürfen keine Word-Dateien versenden

Elektronische Dokumente sind nur dann wirksam bei Verfahren mit E-Akte eingereicht, wenn sie in einem der gesetzlich vorgeschriebenen Dateiformate (pdf oder TIFF) übermittelt werden. Word-Dokumente wahrten die Formvorgaben nicht, so der Bundesfinanzhof (BFH). Laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schließt er sich damit der gleichlautenden Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) an. Offen bleibe nach dem Beschluss des BFH allerdings, wie die Formvorschriften bei Papierakten zu werten sind.

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Werbeanlagen im Außenbereich: Nicht zulässig

Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz.

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Cum-Cum und Cum-Ex: Bundesregierung nennt Daten

380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer oder erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 3,8 Milliarden Euro haben sich zum 31.12.2023 in Bearbeitung befunden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12988) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/12678) der Gruppe Die Linke.

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