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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Versorgungswerk für Steuerberater: Jetz auch in Berlin?

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert über Planungen, ein Versorgungswerk für Steuerberater in Berlin einzuführen. In den Augen des Verbandes ist die Einführung ein „bedeutender Schritt zur Verbesserung der Berufsausübung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unseres Berufstandes in Berlin“.

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Hessengeld: Soll Grundsteuerbelastung abdämpfen

Menschen, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen, werden mit dem so genannten Hessengeld unterstützt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, hat das Landeskabinett nun die Richtlinie für diese Förderung beschlossen: Ihr könnten Interessierte wichtige Informationen entnehmen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.

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Solarzaun: Auch um denkmalgeschütztes Haus

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien stehe im überragenden öffentlichen Interesse.

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Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 28.08.2024 den Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor.

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Formaldehydbelastetes Wohnhaus: Kein Abzug von Aufwendungen für Abriss und Neubau als außergewöhnliche Belastung

Überschreitet die Belastung der Raumluft mit Formaldehyd in einem Wohnhaus den Grenzwert von 0,1 ppm, ist von einer konkreten Gesundheitsgefährdung auszugehen. Aufwendungen für den mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung getätigten Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubau sind dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Abriss des Gebäudes und der Neubau nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen. Das stellt das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg klar.

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