Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFrau mit Schwerbehinderung: Hat Anspruch auf „Reha-Karre“
Das Sozialgericht (SG) Aachen hat einer Frau mit Schwerbehinderung einen Fahrrad-Anhänger für behinderte erwachsene Menschen zugesprochen. Um an Fahrradausflügen mit ihrer Familie, ihren Assistenten und Freunden teilnehmen zu können, hatte die 36-Jährige gegen den Landschaftsverband Rheinland auf Bewilligung der „Reha-Karre“ geklagt.
Lohnsteuer-Anmeldung: Bekanntmachung des Musters für 2025
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2025 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun das Vordruckmuster und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025“ bekannt gemacht.
Testament: Nicht jede Demenz führt zu Unwirksamkeit
Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Laut Landgericht (LG) Frankenthal kommt es auf den Schweregrad der Erkrankung an.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Soll novelliert werden
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/12658) vorgelegt.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke
Eine Straßenverbindung ist als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere – längere – Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. „Offensichtlich“ verkehrsgünstiger ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte. Dass bei extremen Stauverhältnissen die Umwegstrecke auch mal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reiche insoweit nicht aus, stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem Streit um die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen für Fahrten zwischen einer Familienwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte klar.
Kassensysteme: Meldepflicht greift ab 2025
Seit 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung auch eine Meldepflicht für entsprechende Kassensysteme geplant. Ab dem 01.01.2025 kann nun die Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ und auch anderweitige Softwareanbieter erfolgen, die über eine ERiC Schnittstelle verfügen. Hierüber informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.