Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerliche Förderung E-Mobilität: Regierung kann keine Angaben zu begünstigten Einkommensgruppen oder Branchen machen
Die Bundesregierung hat zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen keine konkreten Daten über begünstigte Einkommensgruppen, Haushaltskonstellationen oder Branchen vorliegen. Das geht aus der Antwort (BT-Drs. 21/753) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/511) hervor.
Umsatzsteuervoranmeldung: Höhe des Verspätungszuschlags
Die Höhe des Verspätungszuschlags zu einer Umsatzsteuervoranmeldung bestimmt sich nach Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie der Höhe der Steuer. Die Finanzbehörde hat bei der Entscheidung über die Höhe Zuschlags ein Ermessen. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln hervor.
Pech für Stadt Zell: Keine Umbenennung der Wein-Großlage „Schwarze Katz“
Die Stadt Zell hat keinen Anspruch darauf, die in der Weinbergsrolle unter der Bezeichnung „Schwarze Katz“ eingetragene Großlage in „Zeller Schwarze Katz“ umzubenennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden,
Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums: Verletzte Glaubensfreiheit von Schülerinnen
Ein Kruzifix hängt prominent im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern. Zwei Schülerinnen störte das – sie sahen sich in ihrer Glaubensfreiheit verletzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab ihnen recht. Die Weigerung der Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Schülerinnen zu entfernen, sei rechtswidrig gewesen.
Wiederholt strafrechtlich aufgefallen: 18-Jähriger darf drei Jahre lang keine Messer bei sich führen
Das Polizeipräsidium Wuppertal darf einem 18-Jährigen für die Dauer von drei Jahren verbieten, alle Arten von Messern und andere gefährliche Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und den Eilantrag des Wuppertalers gegen das Verbot abgelehnt. Die Beschwerde des Polizeipräsidiums gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte damit Erfolg.
„Cum-Ex-Geschäfte“: Einziehung weitergeleiteten Tatlohns bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Einziehung weitergeleiteten Tatlohns im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“ bestätigt.