Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKehrbuch und Feuerstättenschau vernachlässigt: Bezirksschornsteinfeger muss Abberufung vorläufig hinnehmen
Er hatte die Führung des Kehrbuchs vernachlässigt, zu wenige Feuerstättenschauen vorgenommen und war nicht erreichbar – und wurde deswegen als Bezirksschornsteinfeger abberufen. Zwar versuchte er, dies mit einem Eilantrag abzuwenden, blieb damit aber vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gießen erfolglos.
Letzter Wille: Ist nicht immer eindeutig
Im Streit um das Erbe hatte das Landgericht (LG) Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Das Ergebnis: Eines der Kinder wurde enterbt.
Firmenwagen: Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung wird durch vom Arbeitnehmer gezahlte Parkplatzmiete gemindert
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Firmenwagens, also für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Nutzungsentgelt, mindert dies den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung. Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln gilt dies auch für ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Entgelt für einen Parkplatz am Arbeitsort. Denn der Betrieb eines Firmenwagens setze essentiell als notwendiger Bestandteil der Fahrzeugnutzung eine Parkmöglichkeit voraus.
Grundsteuer-Änderungsanzeigen: Verlängerung der Abgabefrist
In bestimmten Bundesländern wird die Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) auf die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 verlängert.
Grundsteuer-Problem: Steuerzahlerbund fordert rheinland-pfälzische Landesregierung zum Handeln auf
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege hatten versucht, das Problem der Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer an den Bund weiterzureichen. Das habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nun klar zurückwiesen und erklärt, dass die Länder hier selbst handeln können und müssen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Die Verbändeallianz aus BdSt und Haus & Grund fordere die rheinland-pfälzische Landesregierung daher erneut dazu auf, sich dieses Problems unverzüglich anzunehmen.
Geladener Zeuge soll nicht gehört werden: Hinweis erforderlich
Wenn das Finanzgericht (FG) einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen hat, diesen dann aber doch nicht vernehmen will, so muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
