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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Firmenwagen: Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung wird durch vom Arbeitnehmer gezahlte Parkplatzmiete gemindert

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Firmenwagens, also für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Nutzungsentgelt, mindert dies den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung. Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln gilt dies auch für ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Entgelt für einen Parkplatz am Arbeitsort. Denn der Betrieb eines Firmenwagens setze essentiell als notwendiger Bestandteil der Fahrzeugnutzung eine Parkmöglichkeit voraus.

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Grundsteuer-Problem: Steuerzahlerbund fordert rheinland-pfälzische Landesregierung zum Handeln auf

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege hatten versucht, das Problem der Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer an den Bund weiterzureichen. Das habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nun klar zurückwiesen und erklärt, dass die Länder hier selbst handeln können und müssen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Die Verbändeallianz aus BdSt und Haus & Grund fordere die rheinland-pfälzische Landesregierung daher erneut dazu auf, sich dieses Problems unverzüglich anzunehmen.

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Geladener Zeuge soll nicht gehört werden: Hinweis erforderlich

Wenn das Finanzgericht (FG) einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen hat, diesen dann aber doch nicht vernehmen will, so muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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