Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGasverbrauch: Energieanbieter dürfen falsche Schätzwerte nachträglich korrigieren
Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung hat das Amtsgericht (AG) München eine Klage auf Zahlung von rund 4.260 Euro abgelehnt. Das Gericht stellt klar, dass Energieanbieter zwischenzeitlich falsche Schätzwerte nachträglich korrigieren dürfen.
BGH bestätigt: Amazon hat überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Feststellung des Bundeskartellamts (BKartA) bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entschieden.
Warburg-Banker Olearius: In „Tagebuchstreit“ auch vor BVerfG erfolglos
Der in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Bankier Christian Olearius ist im Streit um die wörtliche Veröffentlichung von Aufzeichnungen aus seinen Tagebüchern auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterlegen. Dieses nahm seine Verfassungsbeschwerde schon nicht zur Entscheidung an.
McFIT-Studios: Vorgehen bei Preiserhöhung unzulässig
Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht (LG) Bamberg der RSG Group GmbH untersagt, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt. Das LG sieht darin eine aggressive geschäftliche Handlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.
Stromsteuerrecht: Funktionsbezogener Anlagenbegriff
Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen und nicht allein auf den Anlagenstandort abzustellen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.
Amt des Oberbürgermeisters: Abgelehnter Bewerber scheitert mit Eilantrag auf Zulassung
Ein für das Amts des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Saarlouis abgelehnter Bewerber ist mit seinem Eilantrag auf Zulassung zu dem Amt gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) des Saarlandes erachtete den Antrag bereits als unzulässig.
