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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Grundsteuer: Änderungen müssen angezeigt werden

Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret müsse, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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Handy am Steuer und Geschwindigkeitsübertretung: 18 Monate Fahrtenbuch

Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen (Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht mitwirkt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden.

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Kündigung nach Kirchenaustritt: Kann Diskriminierung wegen der Religion sein

Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen seines Austritts aus der katholischen Kirche kann eine Diskriminierung wegen der Religion sein. Für Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina ist das dann der Fall, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft.

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