Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuergesetze: Union fragt nach Evaluierung
Die Evaluierung von Steuergesetzen ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/13136). Unter anderem will sie wissen, welche Steuergesetze Evaluierungsklauseln enthalten.
AfD-Landesverband Sachsen: Durfte in sächsischem Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt werden
Die Erwähnung der AfD, Landesverband Sachsen, im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden entschieden.
Geschäftsführer: Haftung für gezahlte Beratungshonorare abgelehnt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der Zahlung von Beratungshonoraren für unwirksam erachtet. Es hielt auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer in Höhe von über 200.000 Euro für unbegründet.
Handgel mit desinfizierender Wirkung: Darf nicht als Kosmetikprodukt vertrieben werden
Ein Handgel, das einen hohen Alkoholgehalt hat, im Geschäft bei den Handdesinfektionsmitteln steht und zudem mit einem Warnhinweis wegen hoher Entzündlichkeit versehen ist, ist kein Kosmetikprodukt. Sein Vertrieb unterliegt vielmehr der europäischen Biozid-Verordnung, wie das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe entschieden hat.
Jahressteuergesetz 2024: Steuerberaterkammer nimmt Stellung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (BT-Drs. 369/24), fordert aber noch Verbesserungen. Dies geht aus ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf hervor, der (so die BStBK) neben einer Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen „auch für Steuerberater und deren Mandanten wichtige Änderungen“ enthalte.
Klagefrist: Nicht durch Behörde verlängerbar
Wer einen Behördenbescheid bekommt und dagegen klagen will, sollte die in der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung genannte Klagefrist einhalten. Sonst läuft die Klage Gefahr, als unzulässig abgewiesen zu werden. Insbesondere auf eine von der Behörde gewährte Klagefristverlängerung sollte man nicht vertrauen. Dies zeigt ein Fall, über den das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg befunden hat.