Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundsteuer: Änderungen müssen angezeigt werden
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret müsse, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Handy am Steuer und Geschwindigkeitsübertretung: 18 Monate Fahrtenbuch
Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen (Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht mitwirkt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden.
Kündigung nach Kirchenaustritt: Kann Diskriminierung wegen der Religion sein
Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen seines Austritts aus der katholischen Kirche kann eine Diskriminierung wegen der Religion sein. Für Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina ist das dann der Fall, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft.
DAC6-Verfahrensseite: Aktualisierung und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Ab Dezember 2025 wird die DAC6-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern, umgestellt. Die Umstellung betrifft nach Angaben des BZSt sowohl das DAC6 BOP-Formular als auch die ELMA-Schnittstelle, die von einer neuen Massendatenschnittstelle DIP abgelöst wird.
Berliner Mohrenstraße: Umbenennung ist rechtskräftig
Es bleibt dabei: Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Ein Anwohner der Straße, der gerichtlich dagegen vorgegangen war, ist mit seiner Klage gescheitert.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Wird wegen gesetzlicher Neuerungen geändert
Wegen gesetzlicher Neuerungen wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Auf dies sowie die Änderungen des UStAE im Einzelnen weist ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) hin.