Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMecklenburg-Vorpommern: Neue Telefonnummern in den Finanzämtern
Die zehn Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den nächsten Wochen sukzessive neue Telefonnummern. Der Umstellungsprozess hat am 02.05.2024 begonnen und wird laut Finanzministerium voraussichtlich bis Ende Juni 2024 dauern.
Mangels Möglichkeit eigenständiger Grunderwerbsteuer-Freibeträge: Hessen unterstützt Erstkäufer von Wohnimmobilien mit „Hessengeld“
Mit dem so genannten Hessengeld will das Bundesland seine Bürger beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Sie sollen bei den Kaufnebenkosten entlastet werden.
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus: Muss Kindergeld wegen einer Behinderung nicht ausschließen
Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auch dann, wenn es nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Abgrenzung zu einem früheren Urteil vom 30.04.2014 (XI R 24/13) entschieden.
KSt- und GewSt-Messbescheide: Niedersachsen führt elektronische Bekanntgabe ein
Nach Auskunft des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des dortigen Landesamts für Steuern wird Niedersachsen die elektronische Bekanntgabe von Körperschaft- sowie Gewerbesteuermessbescheide noch im zweiten Quartal 2024 einführen. Dies meldet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
IS mit 218 Euro unterstützt: Berliner zu Freiheitsstrafe verurteilt
Ein 25-jähriger gebürtiger Berliner muss wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in elf Fällen für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Dies hat das Kammergericht (KG) entschieden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Mietvertrag: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“ rechtens
Das Amtsgericht (AG) Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet.
