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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus: Muss Kindergeld wegen einer Behinderung nicht ausschließen

Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auch dann, wenn es nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Abgrenzung zu einem früheren Urteil vom 30.04.2014 (XI R 24/13) entschieden.

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