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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Bahnticket: Erwerb darf keine zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer erfordern

Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Deutsche Bahn verurteilt, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer abhängig zu machen.

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Vertragswiderruf per Klick: Elektronischer Widerrufsbutton geplant

Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht hat und mit dem neue EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden sollen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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