Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBahnticket: Erwerb darf keine zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer erfordern
Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Deutsche Bahn verurteilt, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer abhängig zu machen.
Wegen Digitalisierung: Umfassende Möglichkeit zur späteren Änderung von Steuerbescheiden
Ein Steuerbescheid kann stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten an das Finanzamt übermittelt werden – auch, wenn der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Flugantritt zum zweiten Mal missglückt: Reiseveranstalter muss zahlen
Eine Familie buchte bei einem Reiseveranstalter eine 14-tägige Pauschalreise. Der Hinflug fiel aus, wurde auf den nächsten Tag verschoben, fand aber wiederum nicht statt – stattdessen wurden der Familie ihre Koffer kommentarlos zurückgegeben. Jetzt erhält diese Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Grundsteuer: Niedersachsen will Erleichterung für Härtefälle ermöglichen
Die Landesregierung Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Grundsteuergesetzes für die Verbandsbeteiligung frei gegeben. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, besondere Härtefälle abzufedern.
Hundesteuer: Keine Ermäßigung für Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins
Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden.
Grundsteuer: Änderungen müssen angezeigt werden
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret müsse, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.