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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Bahnticket: Erwerb darf keine zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer erfordern

Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Deutsche Bahn verurteilt, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse beziehungsweise der Handynummer abhängig zu machen.

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Flugantritt zum zweiten Mal missglückt: Reiseveranstalter muss zahlen

Eine Familie buchte bei einem Reiseveranstalter eine 14-tägige Pauschalreise. Der Hinflug fiel aus, wurde auf den nächsten Tag verschoben, fand aber wiederum nicht statt – stattdessen wurden der Familie ihre Koffer kommentarlos zurückgegeben. Jetzt erhält diese Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

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Grundsteuer: Änderungen müssen angezeigt werden

Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret müsse, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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