Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftErbschaftsteuer: Deutschland langt stärker zu
Deutschland besteuert Erbschaften von Betriebsvermögen im internationalen Ländervergleich recht hoch. Bei Vererbungen an den Ehegatten weist Deutschland die stärkste Belastung auf, bei Vererbungen an ein Kind die dritthöchste. Zu diesem Schluss kommt ein internationaler Vergleich des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW – Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.
Einreisebestimmungen: Reiseveranstalter muss nicht über Änderungen informieren
Ein Reiseveranstalter muss die Reisenden nicht darauf hinweisen, dass sich die Einreisebestimmungen für das Reiseziel seit der Buchung der Reise verändert haben. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der Reisenden, sich darüber zu informieren. Das gilt laut Amtsgericht (AG) München umso mehr, wenn es sich um eine Fernreise handelt und zwischen Buchung und Reiseantritt mehrere Monate liegen.
mRNA-Impfstoff gegen Atemwegsviren: Genehmigt
Die Europäische Kommission hat den mRNA-Impfstoff ‚mResvia‘ zur Immunisierung von Erwachsenen über 60 Jahren gegen Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen.
Erklärungen zu gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Rückausnahmen erfordert Ermessensentscheidung
Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Absatz 3 Abgabenordnung (AO) darf das Finanzamt nach § 152 Absatz 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden.
Erbschaftsausschlagung: Wann die Anfechtung wirksam ist
Auch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen – fälschlich – angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vor einer Ausschlagung über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. Trifft er allerdings seine Entscheidung allein auf der Basis von Spekulationen, kann er bei einer Fehlvorstellung die Ausschlagung mangels Irrtums über Tatsachen nicht anfechten. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.
Tierhalterhaftung: Keine Ansprüche bei eigenem Verschulden des Geschädigten
Ansprüche aus der so genannten Tierhalterhaftung scheiden bei einem eigenen Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes aus. Das stellt das Landgericht (LG) Köln klar.